# taz.de -- Grüne in Baden-Württemberg: Mehr Frauen in die Parlamente
       
       > Gerade einmal ein Fünftel der Politiker in Baden-Württemberg ist weiblich
       > – das will eine Grünen-Frau ändern. Ein Gutachten zeigt nun, dass das
       > rechtlich möglich wäre.
       
 (IMG) Bild: Will mehr Frauen in den Parlamenten: Grünen-Fraktionschefin Edith Sitzmann.
       
       STUTTGART taz | Edith Sitzmann gehört zwar als Fraktionschefin der Grünen
       in Baden-Württemberg der grün-roten Regierungsmehrheit an. Doch
       gleichzeitig gehört sie zu einer Minderheit im Landesparlament: gerade mal
       18 Prozent der Abgeordneten in Baden-Württemberg sind weiblich. In den
       Gemeinderäten ist der Frauenanteil mit 22 Prozent nicht viel höher, in
       Kreistagen liegt er sogar nur bei 16 Prozent. Im bundesweiten Durchschnitt
       landet der Südwesten damit auf dem letzten Platz. Das will Grün-Rot ändern.
       
       Sitzmann stellte deshalb am Montag ein Rechtsgutachten vor, wie der
       Frauenanteil erhöht werden könnte. Im Koalitionsvertrag hatte sich Grün-Rot
       vorgenommen, das kommunale Wahlrecht sowie das Landtagswahlrecht
       geschlechtergerechter auszugestalten.
       
       Das Gutachten einer Berliner Anwaltskanzlei kommt nun zu dem Ergebnis, dass
       es auf kommunaler Ebene rechtlich möglich wäre, Wahllisten paritätisch zu
       besetzen. Abwechselnd müssten jeweils ein Mann und eine Frau nominiert
       werden. Dies wäre verfassungskonform – und in Deutschland bislang einmalig.
       
       „Die gesetzliche Quotierung der Wahlvorschläge führt zwar zu Eingriffen in
       die Freiheit und Gleichheit der Wahl, in die (Organisations-)Freiheit der
       Parteien und in den Gleichheitssatz“, heißt es in dem Gutachten. Der
       Eingriff sei aber gerechtfertigt, da er dazu beitrage, den Auftrag des
       Grundgesetzes umzusetzen: „Der Staat fördert die Durchsetzung der
       Gleichberechtigung.“
       
       ## Wie soll kontrolliert werden?
       
       Die Gutachter empfehlen jedoch, die Quotierung auf Kandidatinnen und
       Kandidaten zu beschränken, die bereit sind anzutreten. Heißt: Finden sich
       nicht genügend Kandidatinnen, können auch Männer die Plätze einnehmen – und
       umgekehrt. Es müsse aber glaubhaft versichert werden, erklärte Sitzmann,
       dass ernsthaft nach anderen KandidatInnen gesucht worden sei.
       
       Doch das wäre Unterstützern der quotierten Listen zu lax. Zwar lobt Claudia
       Sünder vom Landesfrauenrat: „Das Gutachten schafft endlich eine Grundlage.“
       Der Vorschlag gehe aber nicht weit genug. Wie solle schon kontrolliert
       werden, dass ausreichend Frauen gefragt und motiviert wurden, zur Wahl
       anzutreten? Stattdessen fordert der Landesfrauenrat Sanktionsmöglichkeiten.
       Wie etwa in Frankreich, wo die Parteien mit finanziellen Einbußen rechnen
       müssten, wenn sie nicht genügend Frauen aufstellen. Sünder: „Wir glauben,
       dass sich sonst die Bestrebungen der Parteien in Grenzen halten werden.“
       
       14 May 2012
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Nadine Michel
       
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