# taz.de -- BI will gegen Mülldeponie-Erweiterung klagen: Der "Graue Wall" soll wachsen
       
       > MÜLLDEPONIE Der Umweltsenator hat die Erweiterung der Deponie "Grauer
       > Wall" in Bremerhaven genehmigt. Eine Bürgerini will gegen den Beschluss
       > vor Gericht ziehen
       
 (IMG) Bild: So grün soll der "Graue Wall" eines Tages wieder werden
       
       Die Mülldeponie „Grauer Wall“ in Bremerhaven wird erweitert. Umweltsenator
       Joachim Lohse (Grüne) hat den Plänen der Bremerhavener
       Entsorgungsgesellschaft (BEG) zugestimmt, die Deponie im Stadtteil
       Speckenbüttel weiter zu betreiben und auf 52 Meter Höhe zu vergrößern.
       Gegen den Planfeststellungsbeschluss will die Bürgerinitiative „Keine
       Erweiterung Grauer Wall“ (BI) vor das Bremer Oberverwaltungsgericht ziehen.
       Dafür benötigt sie 20.000 Euro, die sie in den nächsten drei Wochen
       aufbringen muss.
       
       Zum Beschluss heißt es beim Umweltsenator: „Damit die Bremerhavener Abfälle
       und die Abfälle aus dem Landkreis Cuxhaven auch in Zukunft ortsnah und
       umweltverträglich beseitigt werden können, bedarf es weiterhin einer
       Deponie“ und „Der Standort der Deponie ist aus geologischer Sicht für die
       Ablagerung von Abfällen sehr gut geeignet“.
       
       BI-Sprecher Günther Flißikowski hat andere Informationen: „Wir haben
       ebenfalls eine Geologin befragt, und die sagt, sie würde keiner Schwangeren
       empfehlen, im Speckenbütteler Park spazieren zu gehen!“ Das an die Deponie
       grenzende Naherholungsgebiet wird als „Wellness- und Erholungspark“
       beworben – mit Bootsteich, Hochseilgarten, Grillplatz und Fitnessparcours.
       
       Niemand wisse genau, sagt Flißikowski, wie hoch der Ausstoß von Feinstaub
       in unmittelbarer Nähe der Deponie sei, auf der auch Abfall Klasse drei
       entsorgt wird. Das ist Müll, den die Abfallverzeichnis-Verordnung als
       „gesundheitsschädlich, ätzend, krebserregend, fortpflanzungefährdend,
       erbgutverändernd“ bezeichnet. Dazu gehören auch asbesthaltige Abfälle.
       
       Um die Frage nach dem Feinstaub zu klären, hat die Bremerhavener
       Stadtverordnetenversammlung vor sechs Monaten beim Baudezernenten
       beantragt, Staubmessstellen am „Grauen Wall“ einzurichten: „Aber die
       Landesbehörde wollte die Ergebnisse offenbar nicht abwarten“, sagt
       Flißikowski.
       
       Brigitte Köhnlein, Sprecherin des Umweltsenators, sagt dazu: „Wir haben
       sämtliche Einwendungen bei der Beschlussfassung berücksichtigt.“ Bereits
       2010 habe der Bremerhavener Magistrat gefordert, die Aspekte des
       umweltbezogenen Gesundheitsschutzes sicherzustellen. Das sei im Rahmen des
       Planfeststellungsverfahrens erfolgt, mit dem Resultat, dass „Gefahren für
       die Gesundheit des Menschen durch Staubemissionen durch den Deponiebetrieb
       für die Umgebung ausgeschlossen und Vorsorge entsprechend dem Stand der
       Technik getroffen wird.“
       
       Flißikowski hat noch mehr vorzubringen: Die Senke, in der die Deponie
       liege, müsse eine Tiefe von mindestens fünf Metern haben. „Nach unseren
       Messungen hat sie die stellenweise aber nicht.“ Außerdem sei der Druck des
       Grundwassers im Deponiebereich extrem hoch: „Jährlich kommen bis 85.000
       Tonnen Abfall auf die Deponie. Da ist es doch nur eine Frage der Zeit, bis
       das Gewicht das Wasser nach oben drückt!“ Hinzu käme die Lärmbelästigung
       durch Baggerarbeiten, „und besonders schön anzusehen ist eine Mülldeponie
       ja nun auch nicht!“
       
       Zwei Jahre sind vergangen seit Beginn des Planfeststellungsverfahrens. „In
       dieser Zeit sind Einwände von wirklich allen Seiten abgewogen worden“, sagt
       Brigitte Köhnlein. Nun müsse es dem Gericht überlassen sein, sich mit den
       Anliegen der Bürgerinitiative zu beschäftigen.
       
       Gegen den Plan zum Deponie-Ausbau hat die 150 Mitglieder zählende BI seit
       ihrer Gründung vor zwei Jahren 2.141 Einwendungen durch eine
       Unterschriftenliste erhoben. Weitere 117 private Einwendungen wurden mit
       eigenen Texten vorgebracht. Alle wurden abgewiesen.
       
       Um nun vor Gericht ziehen zu können, benötigt die BI 20.000 Euro für einen
       Rechtsmittel- und Klagefonds: „Aus rechtlichen Gründen darf nur eine
       Einzelperson klagen“, sagt Flißikowski. „Wir haben auch schon jemanden, der
       das tun würde – aber wenn er den Prozess ohne dieses Geld verlieren würde,
       wäre er finanziell ruiniert.“
       
       Die Hälfte hat die BI durch Spenden bereits beisammen, „und die andere
       Hälfte benötigen wir bis spätestens 15. Juni“. Dann endet die einmonatige
       Frist, in der Klage gegen den Beschluss erhoben werden kann.
       
       22 May 2012
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Simone Schnase
 (DIR) Simone Schnase
       
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 (DIR) R2G Bremen
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