# taz.de -- Urteil über Kosten für Kitas: Wer bestellt, muss bezahlen
       
       > Der Staatsgerichtshof in Wiesbaden erklärt die Kita-Verordnung von Hessen
       > für verfassungsgemäß. Die Landesregierung muss aber für die Mehrkosten
       > aufkommen.
       
 (IMG) Bild: Die hessische Landesregierung soll für die bessere Betreuung zahlen: Kita in Mainz.
       
       FRANKFURT taz | Im Streit um Mehrkosten für Kindergärten und Kinderkrippen
       hat der Hessische Staatsgerichtshof die Kommunen gestärkt. Zwar sei eine
       Verordnung des Landes Hessen zur qualitativen Verbesserungen in der
       Kinderbetreuung verfassungsgemäß. Die Regierung hätte jedoch den Kommunen
       dafür zusätzlich Geld geben müssen. Dabei verwiesen die Richter am Mittwoch
       in Wiesbaden auf das in der Verfassung festgelegte Konnexitätsprinzip: „Wer
       bestellt, bezahlt.“
       
       39 Kommunen hatten gegen die sogenannte Mindestverordnung geklagt, weil das
       Land die Kosten für die Mehrbelastung nicht tragen wollte. Die
       Staatskanzlei dagegen argumentierte, es gehe beim neuen Personalschlüssel
       für die städtischen Kitas nur um Modalitäten, alles „Nähere regelt das
       Gesetz“.
       
       Die Landesregierung hatte 2009 den Kinderkrippen mehr Personal und kleinere
       Gruppen verordnet. Der Schlüssel von 1,5 Fachkräften für jede Kindergruppe
       wurde auf 1,75 erhöht, die Gruppengröße auf maximal 10 Kinder beschränkt.
       Dabei waren CDU und FDP von einer Mehrbelastung von 130 Millionen Euro
       ausgegangen.
       
       Die Kommunen dagegen rechnen mit Mehrkosten von jährlich rund 260 Millionen
       Euro – und zeigten sich nun zufrieden mit dem Urteil: „Unser eigentliches
       Ziel haben wir erreicht“, sagte der Direktor des Hessischen Städtetags,
       Jürgen Dieter (SPD), der für die Kommunen vor Gericht gezogen war. Dieter
       geht davon aus, dass das Land die Kosten für die Mindestverordnung nun
       gesetzlich regeln werde, etwa über den kommunalen Finanzausgleich.
       
       Die Staatskanzlei reagierte zurückhaltend auf die Entscheidung. Man werde
       das Urteil gründlich analysieren, sagte die Prozessbevollmächtigte Elke
       Bohl. Der familienpolitische Sprecher der SPD-Landtagsfraktion, Gerhard
       Merz, warf der Landesregierung „Wortbruch“ vor und betonte: „Der schäbige
       Umgang der Landesregierung mit den Kommunen ist und bleibt ein politischer
       Skandal.“ Brisant ist das Urteil vor allem im Hinblick auf den
       Rechtsanspruch auf einen Kitaplatz, der im August 2013 gültig werden soll.
       Auch hier ist die Finanzierung alles andere als gesichert, bundesweit
       fehlen etwa 14.000 Erzieherinnen.
       
       6 Jun 2012
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Arno Frank
       
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