# taz.de -- Kommentar Zivilklausel: Die Freiheit zu nicht-militärischer Forschung
       
       > Die Wissenschaft muss auch frei sein, bestimmte Forschung nicht zu
       > machen.
       
 (IMG) Bild: Sollen künftig ohne Hilfe der Uni entwickelt werden: Drohnen der Bremer Firma OHB Systems.
       
       Zu den unterschätzteren politischen Tugenden gehört es, die eigene Meinung
       zu ändern. Meist wird ein Sinneswandel im Deutschen eher in den Kategorien
       von Verrat und Untreue beschrieben, sodass es immer bequemer und leichter
       zu kommunizieren ist, wenn man eine einmal beschlossene Position beibehält
       – auch wenn man selbst mittlerweile daran zweifelt. Von daher: Erfreulich,
       dass sich die Bremer Grünen-Fraktion traut, sich auf die ernsthafte Prüfung
       einer Zivilklausel im Hochschulgesetz einzulassen.
       
       Mitte März hatte sie das Ansinnen, den Hochschulen des Landes militärische
       Forschung zu verbieten, noch brüsk abgelehnt: Es gebe ja die
       Selbstverpflichtung der Uni, die Musikhochschule sei unverdächtig, und man
       sei zuversichtlich, dass sich die anderen Hochschulen in absehbarer Zeit
       auch solche Klauseln zulegen würden. Das kam vor allem bei jungen
       Parteimitgliedern nicht gut an – aber um die Partei zu zwingen, sind die
       doch noch zu schwach.
       
       Dafür kann die Fraktion jetzt sicher sein, das Richtige zu tun. Denn es ist
       gar nicht so wichtig, ob am Ende eine juristisch verbindlichere
       Zivilklausel im Hochschulgesetz steht: Von entscheidender Bedeutung ist es,
       zu klären, wie und vor allem ob Forschung sich abseits des
       militärisch-wirtschaftlichen Komplexes noch entfalten kann. Der jetzt
       beschlossene Prüfauftrag klärt – wie frei Wissenschaft im Jahr 2012 noch
       ist.
       
       7 Jun 2012
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Benno Schirrmeister
       
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