# taz.de -- Weniger Förderung für Fotovoltaik: Kürzungen reichen nicht auf's Dach
       
       > Bund und Länder einigen sich offenbar über die Kürzung der
       > Solarförderung. Gleichzeitig definieren sie das künftige Ende der
       > Einspeisevergütung.
       
 (IMG) Bild: Kann wohl noch etwas länger mit der Einsspeisevergütung rechnen: Elektromeister Schöppe prüft einen Solartisch.
       
       BERLIN taz | Bei der Kürzung der Solarförderung könnten Eigenheimbesitzer
       und Kommunen mit einem blauen Auge davonkommen. Die Einschnitte in die
       Vergütung für Sonnenstrom fallen möglicherweise geringer aus als
       ursprünglich geplant. In diese Richtung deuten die Verhandlungen zwischen
       Ländern und Bund im Vermittlungsausschuss.
       
       Im Frühjahr hat die Bundesregierung beschlossen, die Vergütung für ins
       öffentliche Netz eingespeisten Strom aus Fotovoltaikanlagen um bis zu 32
       Prozent zu kürzen. Vor allem SPD-, aber auch CDU-regierte Bundesländer
       versuchen seitdem, die Einschnitte abzumildern. Sie machen sich Sorgen um
       die notleidenden Firmen, die Solaranlagen produzieren, und um die
       Handwerker, die sie installieren.
       
       Der Kompromiss scheint darin zu bestehen, die Kürzung für mittlere
       Dachanlagen abzumildern. Das betrifft die Eigentümer von Ein- und
       Mehrfamilienhäusern sowie Kommunen, die beispielsweise die Dächer von
       Kindertagesstätten oder Feuerwachen mit Solarzellen ausrüsten.
       
       Nach der bisherigen Regelung werden diese Dachanlagen zwischen 30 und 100
       Kilowatt Leistung mit 23,2 Cent pro eingespeister Kilowattstunde gefördert.
       Die Bundesregierung wollte diesen Betrag um zunächst rund 7 Cent senken.
       
       Einige Länder, darunter Sachsen-Anhalt, Baden-Württemberg und
       Nordrhein-Westfalen, setzten sich dafür ein, wenigstens die Anlagen bis 40
       Kilowatt Leistung mit einem höheren Satz zu fördern. Der ausgehandelte
       Kompromiss sieht nun vor, dass Solarkraftwerke dieser Größenordnung künftig
       18,5 Cent pro Kilowattstunde erhalten.
       
       Wie die Nachrichtenagentur Reuters berichtet, haben sich Bund und Länder
       außerdem geeinigt, die Förderung für Solaranlagen komplett einzustellen,
       wenn 52 Gigawatt Leistung am Netz sind. Heute können Solarkraftwerke
       bereits maximal 28 Gigawatt bereitstellen. Der Vorrang für die Einspeisung
       von Solarstrom ins Netz – eine Bevorzugung gegenüber Atom-, Kohle- und
       Gasstrom – soll allerdings auch dann erhalten bleiben.
       
       26 Jun 2012
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Hannes Koch
       
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