# taz.de -- GEMA klagt wegen Creative-Commons-CD: Gebühren für die „Fisch“-CD
       
       > Die Gema klagt gegen eine CD der Musikpiraten, die unter Creative Commons
       > lizensiert wurde. Sie will die Klarnamen von zwei Künstlern wissen – oder
       > Gebühren kassieren.
       
 (IMG) Bild: Anfang Juli entscheidet sich, ob der „Texas Radio Fish“ singen darf.
       
       BERLIN taz | Ein wenig Country, ein wenig Blues und auch irgendwie
       Kuschelrock. So klingt „Dragonfly“ von texasradiofish. Zu finden ist der
       Titel auf einer Kompilation, produziert vom Verein Musikpiraten. Trotz
       Veröffentlichung unter einer Creative Commons Lizenz fordert die
       Musikverwertungsgesellschaft Gema eine Gebühr – 68 Euro. Doch die
       Produzenten zahlten nicht, und die Gema klagte.
       
       Denn das Duo, bestehend aus Electronico und ElRon XChile, musiziert unter
       dem Pseudonym texasradiofish – um ihre bürgerliche von der musikalischen
       Identität zu trennen. Und wenn Titel unter einem Pseudonym veröffentlicht
       werden, müssen die Produzenten dennoch die bürgerliche Identität an die
       GEMA weitergeben. So jedenfalls die Meinung der Gema, die so ausschließen
       will, dass die Künstler doch bei einer Verwertungsgesellschaft unter
       Vertrag sind.
       
       Die CD mitsamt des Titels war eines der Gewinne beim „FreeMixter“
       Wettbewerb im Jahr 2011 und wurde in limitierter Auflage von 2.000
       herausgebracht. Üblicherweise haben Werke, die unter Creative Commons
       Lizenz stehen, Gema-Freiheit. Mehrmals fragte die Gema nach den Namen der
       Künstler und bekam sie nicht. Nun steht Anfang Juli der Gerichtsprozess in
       Frankfurt bevor.
       
       Die Verhandlung könnte klären, wie es mit anonymen Veröffentlichungen
       tatsächlich aussieht. Denn eine einheitliche Regelung gibt es offenbar
       nicht. In der Vergangenheit erschien bei den Musikpiraten bereits eine CD
       auf dem ein Künstler anonym vertreten war. „Wir haben auf einem der
       vorherigen Sampler einen Künstler gehabt, der als Namen nur „m.“ angegeben
       hatte, dies wurde auch akzeptiert“, so Christian Hufgard, Vorsitzender der
       Musikpiraten.
       
       Eine Lizenzforderung und Beitragszahlung der Gema sei ausgeschlossen, so
       Hufgard, denn „die Künstler sind bei keiner Verwertungsgesellschaft
       registriert, weder bei der Gema noch in den USA. Für uns ist das aber auch
       eine Grundsatzfrage. Wenn ein Künstler als „X“ sein Werk unter Creative
       Commons veröffentlicht, hat das auch für die Gema bindend zu sein“.
       
       ## Dürfen anonyme unter Creative Commons publizieren?
       
       Die Gema sieht das anders. Die Gema gehe davon aus, dass Produzenten bei
       anonymer Veröffentlichung, „uns die Identität der Künstler mitteilt, damit
       wir überprüfen können, ob diese nicht doch in einer Verwertungsgesellschaft
       sind“, erklärt Peter Hempel von der Gema. „Es geht nicht darum, dass die
       Künstler unter einem Pseudonym auftreten oder unter Creative Commons
       veröffentlichen und sich dazu entschließen, sich selbst um die Lizenzierung
       zu kümmern“.
       
       Sollte die Gema recht bekommen, würde es bedeuten, dass „Creative
       Commons-Lizenzen in Deutschland bei anonymer und pseudonymer
       Veröffentlichung keine Gültigkeit hätten“, sieht Hufgard voraus. Doch er
       ist zuversichtlich: „Wir gehen davon aus, dass die Klage der Gema komplett
       abgewiesen wird. Das Gesetz erlaubt die Veröffentlichung unter Pseudonymen
       und die Gema selber hat Künstler als Mitglieder, die unter einem Pseudonym
       vertreten sind.“
       
       Doch das passiert nur, wenn mitgeteilt wird, wer hinter den Pseudonymen
       steckt, denn „die Namen und Daten der Künstler behandeln wir streng
       vertraulich. Wir nehmen Datenschutz sehr sehr ernst, es geht lediglich um
       die Überprüfung“, konkretisiert Hempel.
       
       28 Jun 2012
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Du Pham
       
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 (DIR) Schwerpunkt Urheberrecht
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