# taz.de -- EU-Regeln zu Verwertungsgesellschaften: Die grenzenlose Verwertung von Kunst
       
       > Die EU will den Verwertungsgesellschaften der EU einheitliche Regeln
       > vorgeben. Sö könnte es in Zukunft für Nutzer einfacher werden, Musik und
       > Filme online zu kaufen.
       
 (IMG) Bild: Die Daten schwirren durchs Netz – ohne Rücksicht auf Grenzen.
       
       KÖLN taz | Das Internet mag grenzenlos sein, die Lizenzen für Musik, Filme
       und Bücher sind es jedoch nicht: Wer Medien online anbietet, muss sich für
       jeden Staat gesonderte Lizenzen besorgen. Die althergebrachte
       Kleinstaaterei bei den Veröffentlichungsrechten ist ein Bremsklotz für die
       Schaffung digitaler Angebote. Nun hat die Europäische Kommission
       Handlungsbedarf angemeldet und möchte den 250 Verwertungsgesellschaften in
       ihrem Einflussbereich neue Regeln vorgeben.
       
       „Generell sollten die Verwertungsgesellschaften gewährleisten, dass die
       Urheber für ihre Arbeit schneller bezahlt werden, und sie sollten
       transparent arbeiten“, erklärt der zuständige EU-Kommissar Michel Barnier
       in Brüssel. Doch diese Selbstverständlichkeit wird bei Weitem nicht von
       jeder Verwertungsgesellschaft erfüllt.
       
       So müssen die Künstler oft bis zu drei Jahre auf ihre Tantiemen warten. In
       der Zwischenzeit wirtschaften die Verwertungsgesellschaften selbst mit dem
       Geld. Eine italienische Verwertungsgesellschaft [1][spekulierte zum
       Beispiel] mit riskanten Anleihen und verlor nach der Lehman-Pleite 35
       Millionen Euro – Geld, das eigentlich den Künstlern gehört. Um solche
       Skandale zukünftig zu verhindern, will die Kommission den
       Verwertungsgesellschaften strenge Transparenz verordnen. Zudem sollen die
       Mitglieder – also die Künstler – festgelegte Mitspracherechte haben. Und
       das Geld sll spätestens nach einem Jahr ausbezahlt werden.
       
       Die deutsche Verwertungsgesellschaft Gema begrüßte den Vorstoß. „Wir freuen
       uns, dass die Kommission die Initiative für einen gemeinsamen Rechtsrahmen
       für die kollektive Rechtewahrnehmung in Europa ergriffen hat“, erklärt der
       Vorstandsvorsitzende Harald Heker. „Die Gema wird das weitere
       Gesetzgebungsverfahren mit ihrem Sachverstand konstruktiv begleiten“.
       
       Nach dem Vorschlag muss die deutsche Verwertungsgesellschaft kaum
       Änderungen befürchten. Obwohl es Kritik an der ungleichen Verteilung der
       Stimmrechte in der Gema gibt, wird die EU-Kommission kaum direkt in die
       Strukturen der einzelnen Verwertungsgesellschaften eingreifen.
       
       ## Unpassende Kleinstaaterei
       
       Doch mehr noch als der finanzielle Schlendrian einiger
       Verwertungsgesellschaften stört die Europäische Kommission die
       Kleinstaaterei, die nicht ins digitale Zeitalter passt. „Viele
       Verwertungsgesellschaften sind für diese Herausforderungen nicht gewappnet
       und so sehen sich die Diensteanbieter mit Schwierigkeiten konfrontiert,
       wenn sie Online-Nutzungsrechte für Musik erwerben möchten, die sie für den
       Start eines EU-weiten Online-Musikangebots benötigen“, heißt es in der
       Stellungnahme der Kommission.
       
       So müssen Europäer immer viel länger auf digitale Angebote warten als zum
       Beispiel Kunden in den USA. Angebote wie beispielsweise der
       Streaming-Dienst Spotify benötigen Jahre, um in Europa präsent zu sein. Bis
       heute ist Apple mit iTunes das einzige Unternehmen, dass Lizenzen für den
       Musikverkauf in allen 27 Mitgliedsstaaten der EU hat.
       
       Statt über Preis und Service konkurrieren die Anbieter also darum, wer am
       Besten mit dem Lizenzwirrwarr umgehen kann. Für die Bürger hingegen ist
       nicht verständlich, warum sie nicht einfach Musik aus dem Nachbarland
       kaufen können. Das schadet der Innovation – und treibt die Bürger zu
       illegalen oder halblegalen Diensten, die sich nicht um Lizenzen scheren.
       
       Hier will die Kommission mit vereinheitlichten Regeln für die
       grenzüberschreitende Lizenzierung bessere Bedingungen für Lizenznehmer und
       für die Verwertungsgesellschaften für mehr Wettbewerb sorgen. Ob die
       vorgeschlagenen Regeln diesen Missstand beheben können, ist allerdings
       nicht ausgemacht.
       
       So zeigt sich der in Köln ansässige Streaming-Anbieter Simfy, der seine
       Dienste in Deutschland, Österreich Belgien und der Schweiz anbietet, wenig
       beeindruckt. „Die geplante Richtlinie wird für mehr Wettbewerb bei den
       Verwertungsgesellschaften sorgen, was wohl für die Künstler von Vorteil
       wäre“, sagte Firmen-Mitgründer Steffen Wicker taz.de. „Eine Vereinfachung
       der Situation für Musikangebote wie simfy sehe ich derzeit nicht.“
       
       13 Jul 2012
       
       ## LINKS
       
 (DIR) [1] http://www.nytimes.com/2012/07/11/business/global/europe-moves-to-aid-digital-music-industry.html
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Torsten Kleinz
       
       ## TAGS
       
 (DIR) Schwerpunkt Urheberrecht
       
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