# taz.de -- Gerichtsurteil zu Megaupload: Razzia bei Kim Dotcom war illegal
       
       > Die Razzia bei Megaupload-Gründer Kim Dotcom war illegal, urteilt ein
       > neuseeländisches Gericht. Auch hätte die US-Bundespolizei keine Daten aus
       > dem Land schaffen dürfen.
       
 (IMG) Bild: Die Polizei soll einige Sachen wieder zurückstellen: Villa von Kim Dotcom.
       
       WELLINGTON dpa/afp/taz | Die groß angelegte Razzia auf dem Anwesen des
       wegen Millionenbetrugs in den USA angeklagten Gründers der
       Online-Tauschbörse Megaupload ist von einem Obersten Gericht in Neuseeland
       für illegal erklärt worden.
       
       Der Durchsuchungsbeschluss gegen Kim Dotcom sei zu allgemein gehalten
       gewesen und damit ungültig, [1][urteilte eine Richterin]: „Die Polizei
       bezog sich auf falsche Duchsuchungsbefehle, als sie das Eigentum
       durchsuchte und diverse Gegenstände beschlagnahmte.“
       
       Zudem halte die Polizei weiterhin Material beschlagnahmt, das für das
       Verfahren nicht relevant sei. Außerdem hätte das US-amerikanische FBI keine
       Kopien von Dotcoms Computerdaten außer Landes schaffen dürfen.
       
       Unklar war zunächst, welche Konsequenzen das Urteil für das
       Auslieferungsverfahren hat. Die Richterin fordert, dass alle
       beschlagnahmten Gegenstände, die nicht für das Verfahren relevant seien,
       zurückgegeben werden. Außerdem sollten die Ermittlungsbehörden der USA
       aufgefordert werden die Kopien der Computerdaten freiwillig zurückzugeben.
       
       Die USA werfen dem in Kiel als Kim Schmitz geborenen Internetunternehmer
       Copyright-Verletzungen im großen Stil vor. Die Plattform Megaupload habe
       den illegalen Austausch von Musikdateien ermöglicht und den
       Copyrightbesitzern einen Schaden in Höhe von einer halben Milliarde Dollar
       eingebracht. Die Plattform wurde vom Netz genommen.
       
       Auf Antrag der US-Behörden durchsuchte die neuseeländische Polizei im
       Januar das Anwesen von Kim Dotcom und beschlagnahmte mögliches
       Beweismaterial. Dotcom war zunächst festgenommen worden, wurde aber gegen
       Kaution freigelassen. Die Anhörungen zum Auslieferungsantrag an die USA
       sind für August geplant. (lrs)
       
       28 Jun 2012
       
       ## LINKS
       
 (DIR) [1] http://www.courtsofnz.govt.nz/cases/dotcom-ors-v-attorney-general/at_download/fileDecision
       
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