# taz.de -- Schlecker-Mitarbeiterin siegt vor Gericht: „Diese Kündigung ist sozialwidrig“
       
       > Weil es eine Kollegin mit weniger Sozialpunkten gab, die bleiben durfte,
       > muss eine Schlecker-Beschäftigte nun wieder eingestellt werden. Das
       > Urteil könnte für Schlecker teuer werden.
       
 (IMG) Bild: Die Regale sind leer, aber die Jobs sind noch umkämpft.
       
       STUTTGART dpa/dapd | Eine gekündigte Schlecker-Mitarbeiterin hat als Erste
       in Baden-Württemberg erfolgreich auf Wiedereinstellung geklagt. Sie könnte
       einen für das insolvente Unternehmen teuren Prozess losgetreten haben. Das
       Arbeitsgericht Heilbronn entschied, „dass diese Kündigung sozialwidrig und
       damit unwirksam ist und den Beklagten verurteilt, die Klägerin
       weiterzubeschäftigen“.
       
       Das teilte das Landesarbeitsgericht Baden-Württemberg am Donnerstag mit.
       Einem Gerichtssprecher zufolge hat das Urteil eine gewisse Signalwirkung,
       weil sich andere Gerichte daran orientieren könnten. Deutschlandweit sind
       mehr als 4.500 Kündigungsschutzklagen anhängig.
       
       Sein Urteil begründete das Gericht unter anderem damit, dass die Klägerin
       einen Fall aufzeigen konnte, in dem eine vergleichbare Beschäftigte mit
       weniger Sozialpunkten – dazu zählen Alter und Kinder – nicht gekündigt
       wurde. Zudem habe der Beklagte, die Schlecker-Insolvenzverwaltung, die
       Sozialauswahl nur unvollständig begründet. Geklagt hatte eine langjährige
       Leiterin einer Schlecker-Filiale. Sie war bei der ersten Kündigungswelle
       der insolventen Drogeriekette am 28. März zum 30. Juni betriebsbedingt
       gekündigt worden.
       
       Sie wird zwar nie mehr bei der insolventen Drogeriemarktkette verkaufen
       können, weil die letzten Filialen am Mittwoch endgültig dicht machten.
       Aufgrund des Urteils hat sie allerdings das Recht auf rückwirkende
       Gehaltszahlungen. Das wären die Gehälter von April an, die bislang die
       Arbeitsagentur über die Ansprüche bezahlt haben dürfte, so der
       Gerichtssprecher.
       
       Die Arbeitsagentur könnte sich das Geld vom Insolvenzverwalter Arndt
       Geiwitz zurückholen. Den Rest müsste die Klägerin dann von der
       Insolvenzverwaltung bekommen. Geiwitz hatte die Kündigungsschutzklagen als
       einen Grund genannt, warum die Suche nach einem Investor für Schlecker
       scheiterte – und das Risiko insgesamt auf mindestens 100 Millionen Euro
       beziffert. (AZ: 8 Ca 71/12)
       
       28 Jun 2012
       
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