# taz.de -- Kommentar zur Broschüre vom Verfassungsschutz: Aufruf zur Denunziation
       
       > Die Kriterien für die Radikalisierung von Muslimen sind diskriminierend:
       > Bei Nicht-Muslimen würde danach zu Recht niemand fragen.
       
 (IMG) Bild: Auch ein Anzeichen für salafistische Neigungen? Schünemanns Liste der Radikalisierungsmerkmale ist „nicht abschließend“.
       
       Es könnte so schön einfach sein: Muslimische Mitarbeiter vor Schichtbeginn
       auf die Waage – wer abgenommen hat, wird den „Sicherheitsbehörden“
       gemeldet, wegen des Verdachts auf ein Doppelleben als salafistischer
       Terrorist. Aber so einfach ist auch die Welt des Uwe Schünemann nicht.
       Deshalb hat sein Ministerium ja auch noch 29 weitere Kriterien entwickelt,
       anhand derer die salafistische Gefahr erkannt werden soll.
       
       Man muss sich ihren Gehalt noch mal vor Augen führen: Veränderte Ess- und
       Kleidungsgewohnheiten, Bedürfnis nach Privatsphäre, finanzielle
       Schwankungen. Alles Phänomene, die man bei Nicht-Muslimen wahlweise mit
       neuer Liebe, Liebeskummer, Weltschmerz oder einem mehr oder minder
       glücklich verlaufenen Besuch am Roulettetisch erklären würde – und nach
       denen mit Recht niemand fragt. Spätestens dann wird klar, dass ihre
       spezielle Betrachtung bei Muslimen nur eines ist: diskriminierend.
       
       Natürlich haben Schünemann und seine Ministerialen sich dagegen
       abgesichert, als allzu naiv dazustehen. Den Radikalisierungskatalog
       definierten sie schlicht als nach oben offen. Implizit steckt darin die
       Aufforderung, nicht nur jene zu denunzieren, die die amtlichen Kriterien zu
       erfüllen scheinen – sondern auch noch ständig eigene, neue
       Verdachts-Merkmale zu suchen und zu finden.
       
       Damit erzeugen sie am Ende ein Klima des Argwohns und der Angst.
       
       28 Jun 2012
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Jan Kahlcke
       
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