# taz.de -- Gesetzentwurf zum Sorgerecht: Neuigkeiten für Kümmer-Väter
       
       > Mütter sollen nicht mehr einfach das gemeinsame Sorgerecht ablehnen
       > können. Am Mittwoch diskutiert das Kabinett einen Entwurf des
       > Justizministeriums.
       
 (IMG) Bild: Gemeinsames Sorgerecht: Das Kabinett diskutiert einen Gesetzentwurf, der die Rechte von Vätern stärkt.
       
       BERLIN taz | Schaut man sich die Namen Neugeborener an, staunt man
       mitunter: Viele Kinder tragen den Nachnamen des Vaters. Auch dann, wenn die
       Eltern nicht miteinander verheiratet sind. Das gab es früher kaum.
       Beobachter sehen darin ein Indiz dafür, dass Väter heute präsenter sind als
       früher und das auch nach außen dokumentieren wollen.
       
       Tatsächlich gibt es heute mehr Männer, die für den Nachwuchs da sind. Doch
       das neue Kümmern der Väter ist nicht so geregelt, dass ihnen die gleichen
       Rechte zustehen wie Müttern. Das soll sich jetzt ändern.
       
       Am Mittwoch will die Koalition über einen Referentenentwurf zum gemeinsamen
       Sorgerecht nicht miteinander verheirateter Eltern verhandeln. Der Entwurf
       aus dem Justizministerin, der der taz vorliegt, wurde lange erwartet. Nötig
       geworden war er, weil das Bundesverfassungsgericht – angestoßen durch den
       Straßburger Menschenrechtsgerichtshof – 2010 das geltende Recht gekippt
       hat, nach dem die Mutter die gemeinsame Sorge ablehnen kann.
       
       Nach dem Willen von Justizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger
       (FDP) soll die Mutter das gemeinsame Sorgerecht nicht mehr so einfach
       ablehnen können. Zwar soll sie nach der Geburt des Kindes zunächst das
       alleinige Sorgerecht bekommen und der Vater muss sich für das gemeinsame
       Recht aussprechen. Lehnt die Mutter das ab, kann der Vater beim
       Familiengericht die gemeinsame Sorge beantragen.
       
       ## Streit um beschleunigtes Verfahren
       
       Innerhalb einer bestimmten Frist – im Gespräch sind sechs Wochen – kann die
       Mutter ihre Gründe darlegen, warum sie das nicht will. Schweigt sie oder
       „trägt keine potenziell kindeswohlrelevanten Gründe vor“, wird das
       gemeinsame Sorgerecht erteilt. Das soll im beschleunigten Verfahren
       geschehen.
       
       Obwohl sich die Koalition dem Vernehmen nach einig ist, könnte es im
       Kabinett am Mittwoch trotzdem zu Debatten kommen. Ein Streitpunkt könnte
       das beschleunigte Verfahren sein, bei dem zudem nicht in jedem Fall eine
       Anhörung beider Elternteile vorgesehen sein soll.
       
       Das lehnt beispielsweise die bayerische Justizministerin Beate Merk (CSU)
       ab. „Ein vereinfachtes Verfahren wird der Bedeutung des Sorgerechts nicht
       gerecht“, sagt sie. Die Eltern seien anzuhören, weil RichterInnen am besten
       im Gespräch feststellen können, „wie die tatsächlichen Umstände sind“.
       
       Merks Vorstoß sorgt bei der FDP für Irritation. So weist der
       Bundestagsabgeordnete Stephan Thomae Merks Kritik als „unberechtigt“
       zurück. Die Mütter hätten selbst in der Hand, das beschleunigte Verfahren
       zu verhindern, sagt er: „Wenn die Mutter die Zeit verstreichen lässt, gibt
       sie damit zu erkennen, dass auch sie auf eine mündliche Verhandlung keinen
       Wert legt.“ Außerdem habe sie „während der Schwangerschaft Zeit, sich mit
       der Frage zu beschäftigen, ob sie eine gemeinsame Sorge mit dem Vater
       will.“
       
       ## Studie: Mehrheit der Eltern für gemeinsame Sorge
       
       Begleitend zur Gesetzentwicklung hat das Justizministerium eine Studie in
       Auftrag gegeben, die Erstaunliches zutage förderte: Die Mehrheit der nicht
       miteinander verheirateten Eltern, 62 Prozent, bekennen sich kurz vor oder
       nach dem Geburtstermin zur gemeinsamen Sorge.
       
       Das sind mehr als erwartet, heißt es in der Untersuchung. Von den Eltern,
       die bei der Geburt des Kindes ohne Trauschein zusammenleben, vereinbaren
       zwei Drittel die gemeinsame Verantwortung. Die, die das ablehnen – das sind
       mehr Frauen als Männer –, begründen das mit Partnerschaftsproblemen. Dazu
       zählt auch, dass beide Partner nichts (mehr) miteinander verbindet. Die
       Studie kommt zu dem Schluss, dass für solche Paare das gemeinsame
       Sorgerecht „weniger empfehlenswert“ sei.
       
       4 Jul 2012
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Simone Schmollack
       
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