# taz.de -- Vertrauliche Geburt statt Babyklappe: Identität im versiegelten Kuvert
       
       > Die Familienministerin will, dass Kinder von Frauen, die anonym gebären,
       > nach sechzehn Jahren erfahren können, wer ihre Mutter ist. Babyklappen
       > sollen abgeschafft werden.
       
 (IMG) Bild: Mögliches Auslaufmodell: Etwa 100 Babyklappen gibt es in Deutschland.
       
       BERLIN taz | Bundesfamilienministerin Kristina Schröder (CDU) will die
       Babyklappen abschaffen. Stattdessen soll es für Frauen, die ihr Kind anonym
       zur Welt bringen möchten, die Möglichkeit der „vertraulichen Geburt“ geben.
       Die Daten dieser Mütter sollen laut einem Eckpunktepapier des Ministeriums
       künftig 16 Jahre lang geheim bleiben. Danach hätte das Kind ein Recht
       darauf, seine Abstammung zu erfahren.
       
       Das Papier, das der taz vorliegt, geht davon aus, dass Schwangere zwar
       „gegenüber ihrem Umfeld, nicht aber gegenüber ihrem Kind anonym bleiben
       wollen“. Zu diesem Ergebnis war eine Studie des Deutschen Jugendinstituts
       gekommen. Daher sei „die Anonymitätszusage der Dreh- und Angelpunkt des
       gesamten Vorhabens“.
       
       Schwangerschaftsberatungsstellen sollen die Frauen „im gesamten Verfahren“
       betreuen – also vom ersten Kontakt über die anonyme Geburt bis hin zur
       Adoption. Schröder sagte der Rheinischen Post, ihr Ministerium habe damit
       eine „ausgewogene Regelung gefunden“, die den Wunsch der Mutter nach
       Anonymität und das Recht des Kindes auf Identität respektiere.
       
       Zudem werde auf diese Weise erreicht, dass Babyklappen überflüssig werden.
       „Ziel ist es, dass Frauen die vertrauliche Geburt statt der Babyklappe
       nutzen.“ In Deutschland gibt es rund hundert Babyklappen, 130 Kliniken
       ermöglichen anonyme Geburten. Seit Bestehen dieser Angebote bis zum
       Stichtag 31. Mai 2010 kamen 973 Kinder anonym zur Welt oder wurden in
       Babyklappen abgelegt. Diese sind derzeit – ebenso wie anonyme Geburten –
       eigentlich verboten und werden lediglich geduldet.
       
       ## Nachforschungspflichten nicht anwenden
       
       Nun ist ja so, dass die Geburt eines Kindes normalerweise mit hohem
       Verwaltungsaufwand verbunden ist, mithin zahllose Papiere und Vermerke
       existieren. Wer zahlt die Geburt im Krankenhaus? Welches Jugendamt
       vermittelt die Adoption? Welcher Name, welches Pseudonym steht auf der
       Geburtsurkunde?
       
       Um eine unrechtmäßige Datenweitergabe zu verhindern, schlagen die Experten
       des Familienministeriums vor, „dass sämtliche Vorschriften mit
       Nachforschungspflichten […] für Fälle der vertraulichen Geburt für nicht
       anwendbar erklärt werden“. Ist die Adoption vollzogen, sollen die neuen
       Eltern also Einsicht in die Akten nehmen können, ohne die Identität der
       leiblichen Mutter zu erfahren.
       
       Damit das Kind später aber selbst mehr über seine Herkunft herausfinden
       kann, soll die Beratungsstelle einen versiegelten Umschlag mit den
       persönlichen Daten der Mutter aufbewahren. Ab Vollendung des 16.
       Lebensjahres des Kindes verwahrt diesen die zuständige
       Adoptionsvermittlungsstelle.
       
       4 Jul 2012
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Anja Maier
       
       ## TAGS
       
 (DIR) Geburt
       
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