# taz.de -- Linker Protest gegen G8-Gipfel: Demo-Leiter wird freigesprochen
       
       > Weil der Schwarze Block sich nicht an behördliche Auflagen hielt, sollte
       > ein Versammlungsleiter Strafe zahlen. Nun wurde das Strafurteil
       > aufgehoben.
       
 (IMG) Bild: Ans Vermummungsverbot hatte sich der Schwarze Block nicht gehalten (Archivbild).
       
       FREIBURG taz | Das Landgericht Karlsruhe hat den Versammlungsleiter einer
       linken Demonstration freigesprochen. Die Staatsanwaltschaft hatte ihm
       vorgeworfen, er habe behördliche Auflagen nicht durchgesetzt.
       
       Im Mai 2007 demonstrierten Linksradikale in Karlsruhe gegen Razzien der
       Bundesanwaltschaft im Vorfeld des G8-Gipfels. Die Demo war angemeldet, doch
       gab es strenge Auflagen. Unter anderem durften die Demonstranten nicht
       rennen, Transparente durften nicht als Sichtschutz benutzt werden, Kapuzen
       nicht zu tief in die Stirn gezogen werden.
       
       Doch der Schwarze Block an der Spitze der Demo hielt sich nicht an die
       Auflagen. Immer wieder zählten die Demonstranten von zehn auf null herunter
       und rannten dann auf die Polizei los. Einmal sei dabei sogar ein Polizist
       mit einem Transparent eingewickelt und von den Demonstranten geschlagen
       worden. An Vermummungsverbot und Transparent-Vorgaben hielten sich die
       Demonstranten auch nicht.
       
       Die Staatsanwaltschaft machte hinterher den Versammlungsleiter für die
       Verstöße verantwortlich und klagte ihn an. 2008 verurteilte ihn das
       Amtsgericht Karlsruhe zu 900 Euro Geldstrafe. Er habe sich „nur halbherzig
       und pro forma“ um die Durchsetzung der Auflagen gekümmert.
       
       ## Mit schlechtem Beispiel voran?
       
       Die linke Szene in Karlsruhe war empört: „Wie soll es in Zukunft möglich
       sein, Demonstrationen anzumelden und durchzuführen, ohne mit einer
       Strafverfolgung zu rechnen?“, hieß es in einem Aufruf.
       
       Rechtsanwalt Martin Heiming ging in Berufung. Er verwies darauf, dass sich
       ein Demoleiter laut Versammlungsgesetz nur strafbar machen kann, wenn er
       selbst gegen Auflagen verstößt, also mit schlechtem Beispiel vorangeht. „Es
       gibt keine Strafvorschrift, die eine Bestrafung des Versammlungsleiters für
       Auflagenverstöße der Demonstranten erlaubt“, argumentierte Heiming. Es
       genüge auch nicht, dass die Behörden vom Demo-Leiter die Durchsetzung der
       Auflagen ausdrücklich verlangen.
       
       Das Landgericht sprach den 31-jährigen Angeklagten – nach Informationen von
       Heiming – nun aber aus anderen Gründen frei. Richter Thomas Kleinheinz habe
       dem Angeklagten attestiert, dass er sich zumindest um die Einhaltung der
       Auflagen „bemüht“ habe. Das genüge, um eine Strafbarkeit auszuschließen.
       Der linke Anwalt zeigte sich „weitgehend zufrieden“ mit dem Ausgang des
       Prozesses.
       
       5 Jul 2012
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Christian Rath
       
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