# taz.de -- EuGH erlaubt Handel mit altem Saatgut: Senioren-Samen dürfen wachsen
       
       > Nach einem Urteil des EU-Gerichtshofes dürfen europäische Bauern Saatgut
       > aus alten, nicht zugelassenen Pflanzensorten herstellen und vertreiben.
       > Zuvor hatte ein industrieller Hersteller geklagt.
       
 (IMG) Bild: Auch über altem Saatgut darf in Europa die Sonne scheinen, findet der EuGH.
       
       LUXEMBURG afp/dpa | Europas Bauern dürfen selbst Saatgut aus alten, amtlich
       nicht zugelassenen Pflanzensorten herstellen und vermarkten. Die
       umstrittene EU-Richtlinie verbiete dies nicht, entschied der Europäische
       Gerichtshof (EuGH) in einem am Donnerstag verkündeten Urteil (Rechtssache
       C-59/11).
       
       Im konkreten Fall ging es um eine Klage des industriellen
       Saatgut-Herstellers Graines Baumaux gegen das in Frankreich entstandene
       bäuerliche Saatgut-Netzwerk Kokopelli. Das Netzwerk hatte Saatgut von mehr
       als 461 Sorten im Angebot, die nicht in offiziellen Sortenkatalogen
       eingetragen waren. Der industrielle Saatgut-Hersteller hatte auf 50.000
       Euro Schadenersatz geklagt.
       
       Nach der Saatgutrichtlinie der Europäischen Union müssten im Normalfall
       alle Sorten, die in den Handel kommen, in einem teuren Verfahren zugelassen
       und in einem amtlichen Register eingetragen werden. Bäuerliche
       Saatgut-Netzwerke, wie die im Ausgangsfall beklagte Initiative Kokopelli
       erfüllen diese Voraussetzungen für die Zulassung ihrer alten Sorten zwar
       nicht.
       
       Doch der Verkauf dieser Sorten werde von der umstrittenen Richtlinie nicht
       ausgeschlossen, heißt es im Urteil. Die Entscheidung des europäischen
       Gerichtshofes ist von großer Bedeutung für Verbraucher, Landwirte und
       Agrarindustrie. Sie stärkt insbesondere die Rechte von Ökobauern.
       
       12 Jul 2012
       
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