# taz.de -- CSU und FDP verteidigen Meldegesetz: Streit um das „Schutzniveau“
       
       > Stimmen aus CSU und FDP verteidigen das Meldegesetz als Verbesserung der
       > gegenwärtigen Datenschutzregelung. Die Änderungen waren angeblich schon
       > länger bekannt.
       
 (IMG) Bild: Sicherheitsrisiko Bürgeramt?
       
       BERLIN afp/dapd | Bundestagsabgeordnete von Union und FDP haben den Entwurf
       für ein neues Meldegesetz verteidigt. Der CSU-Innenpolitiker Hans-Peter Uhl
       sagte der Frankfurter Allgemeinen Sonntagszeitung, das vom Bundestag
       verabschiedete Gesetz stelle eine „deutliche Verbesserung der gegenwärtigen
       Datenschutzregelung im Meldegesetz dar“.
       
       Uhl verteidigt auch die umstrittene Widerspruchslösung, da diese den
       Meldeämtern einen „immensen Arbeitsaufwand“ erspare. Der Bürger könne sich
       durch ein allgemeines Widerspruchsrecht, an das er jährlich erinnert werden
       solle, besser als bisher gegen Werbung wehren.
       
       Ähnlich äußerte sich die stellvertretende Vorsitzende der
       FDP-Bundestagsfraktion, Gisela Piltz. Das geforderte Datenschutzniveau im
       vom Bundestag beschlossenen Gesetz sei besser als das bislang bestehende,
       sagte sie der FAS. „Weitere Verbesserungen werden aber jedenfalls nicht an
       der FDP scheitern.“ Von den Reaktionen auf den Gesetzentwurf sei sie
       überrascht gewesen, sagte Piltz. „Die Widerspruchslösung, über die sich
       jetzt manche Landespolitiker aufregen, geht doch über das Schutzniveau in
       deren eigenen Landesgesetzen hinaus.“
       
       Die heftig kritisierte Änderung beim Bundesmeldegesetz war in der Koalition
       angeblich schon mehr als zwei Monate vor der Verabschiedung Ende Juni
       bekannt. Wie Der Spiegel in seiner neuen Ausgabe schreibt, legte das
       Innenministerium Anfang April auf Wunsch der Regierungsfraktionen
       Formulierungshilfen für das Gesetz vor. Darin sei erstmals die
       Widerspruchslösung festgeschrieben, nach der Meldeämter personenbezogene
       Daten grundsätzlich herausgeben dürfen. Im ursprünglichen Entwurf war eine
       Einwilligung der Bürger noch nötig gewesen. Derweil sorgt die Debatte über
       das Gesetz für Zoff innerhalb der CSU.
       
       Auch sei in den Formulierungshilfen aus dem Innenministerium der neue
       Paragraf 44 Absatz 4 enthalten gewesen, der es Adresshändlern erlaubt,
       vorhandene Daten mit den Meldeämtern abzugleichen, selbst wenn die
       Betroffenen widersprochen haben, schreibt der Spiegel. Erstmals sei die
       Änderung bei der ersten Lesung des Regierungsentwurfs im Bundestag am 26.
       April öffentlich geworden. Der CDU-Abgeordnete Helmut Brandt habe in seiner
       unbeachteten Rede den Absatz 4 erwähnt, obwohl dieser noch gar nicht im
       Gesetzestext gestanden habe, sondern nur Teil der unter der Hand
       vereinbarten Änderungen gewesen sei.
       
       15 Jul 2012
       
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