# taz.de -- Elf Semester in vier studiert: Turbo-Student muss zahlen
       
       > Als Marcel Pohl innerhalb von vier Semestern ein elfsemestriges Studium
       > beendete, hörte er auch auf, die Gebühren seiner privaten Uni zu zahlen.
       > Zu Unrecht, wie nun ein Gericht entschied.
       
 (IMG) Bild: „Ein Ausnahmetalent“: Die meisten Studierenden nehmen sich mehr Zeit als Pohl.
       
       ARNSBERG/DORTMUND dpa | Marcel Pohl hat bisher eine Blitz-Karriere
       hingelegt: Abitur, Banklehre und parallel das Studium an einer privaten
       Hochschule. Jetzt hat der 22-Jährige seinen Master-Titel in Finanz- und
       Rechnungswesen in der Tasche, dafür brauchte er keine vier Semester. Die
       Zahlung seiner Studiengebühren stellte er kurzerhand ein, um einen
       fünfstelligen Betrag zu sparen – zu Unrecht allerdings, wie jetzt ein
       Gericht entschied.
       
       Wer an einer privaten Hochschule sein Studium verkürzt, muss demnach
       trotzdem die kompletten Studiengebühren zahlen. Denn private
       Studiengebühren seien im Gegensatz zu den „Semesterbeiträgen“
       öffentlich-rechtlicher Hochschulen ein vertraglich vereinbarter Gesamtpreis
       für das Studium, verkündete das Amtsgericht Arnsberg am Mittwoch (Az: 12 C
       64/12). Damit gab das Gericht der Dortmunder Hochschule für Ökonomie und
       Management (FOM) in einer Klage gegen den ehemaligen Studenten Recht.
       
       „Leistung muss sich doch auch lohnen, und das schnelle Studium sollte sich
       ja für mich auch finanziell rechnen,“ hatte der 22-Jährige aus Arnsberg
       seine Haltung begründet. Doch die Privatuni bestand auf dem Vertrag und
       wollte weiter die monatlichen Raten von ihrem Absolventen haben. Wenn
       Turbo-Studenten weniger zahlen, müsse die Hochschule die „Normalstudente“
       höher belasten, sagte Prorektor Stefan Heinemann. Trotzdem gratulierte er
       Pohl: „Das ist schon ein Ausnahme-Talent.“
       
       Gemeinsam mit zwei Kommilitonen hatte sich der 22-Jährige auf seine
       Prüfungen vorbereitet. Sie besuchten verschiedene Seminare und informierten
       die Mitstreiter. Um überhaupt in der Rekordzeit alle Prüfungen abzulegen,
       nutzte das Trio nicht nur die Dortmunder FOM, sondern auch andere der mehr
       als 20 deutschen FOM-Zweigstellen. Einer von Pohls Kommilitonen hat
       ebenfalls beide Studiengänge erfolgreich abgeschlossen, der dritte im Bunde
       steht kurz davor.
       
       Prorektor Heinemann geht nicht davon aus, dass es Nachahmer geben wird.
       Schließlich hätte kaum jemand die Möglichkeit, neben seinem Job noch quer
       durch die Republik zu reisen und ein „Prüfungshopping“ zu betreiben. Über
       die Entscheidung des Gerichts zeigte sich Heinemann dennoch erleichtert:
       „Das schafft Klarheit für uns und die anderen Studenten.“
       
       ## Streit vermutlich noch nicht beendet
       
       Pohl hatte gehofft, dass der Richter auch für erfolgreiche Absolventen von
       einem Kündigungsrecht ausgeht. Das billigt die Uni Studienabbrechern zu.
       Doch der Richter stellte in seiner Begründung fest: „Die Situation eines
       Studienabbrechers ist nicht mit der des Beklagten vergleichbar, weil der
       Abbrecher gerade nicht alle für einen Abschluss notwendigen Leistungen in
       Anspruch genommen hat.“
       
       Vermutlich ist der Streit mit dem Urteil des Amtsgerichts noch nicht vom
       Tisch. „Wir werden voraussichtlich in Berufung gehen“, sagte Pohl. Sein
       Anwalt Bernhard Kraas kündigte an: „Wir werden das Urteil genau prüfen und
       dann entscheiden, ob wir vor das Landgericht ziehen.“ Sollte der 22-Jährige
       auch dort verlieren, muss er den fünfstelligen Betrag an die Uni zahlen.
       
       Seinem Arbeitgeber ist Pohl treugeblieben. Statt im Sauerland arbeitet er
       nun in der Zentrale der Bank in Frankfurt. Und nebenbei bereitet er sich
       noch auf seine Doktorarbeit vor. Die will er an einer britischen Privatuni
       ablegen.
       
       19 Jul 2012
       
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