# taz.de -- Kommentar Demo-Filmen: Gesetz der Abschreckung
       
       > In Niedersachsen wird alles wird erfasst, was in den Polizistenhirnen dem
       > linken Störer-Feindbild entspricht. Motto: „Legal, illegal, scheißegal.“.
       
 (IMG) Bild: Videokamera am Mann: Polizeikette bei der Anti-Neonazi-Kundgebung in Hannover.
       
       Die Polizei kann’s nicht lassen. Wenn die modernen Video- und
       Erfassungstechniken mit Super-Zoom-Objektiven und hoher Bildauflösung oder
       neuerdings auch Drohnen schon mal zur Verfügung stehen, werden sie auch
       eingesetzt. Motto: „Legal, illegal, scheißegal.“ Alles wird erfasst, was in
       den Polizistenhirnen dem linken Störer-Feindbild entspricht. In
       Niedersachsen kommt erschwerend hinzu, dass es einen Innenminister Uwe
       Schünemann (CDU) gibt, der sich von der schwarz-gelben Mehrheit im Landtag
       verfassungswidrige neue Paragrafen etwa in das Versammlungsgesetz schreiben
       lässt.
       
       Gut, dass gegen dieses Gesetz vorm Bundesverfassungsgericht geklagt wird.
       Denn die Karlsruher Richter haben bereits in zwei Entscheidungen deutlich
       festgehalten, dass das präventive Filmen von Versammlungen, wenn es nicht
       der Beweissicherung bei Straftaten dient, ein illegaler Eingriff in das
       informationelle Selbstbestimmungsrecht ist. Egal, ob heimlich oder durchaus
       offen erkennbar vom Videowagen. Egal, ob der Einsatzleiter fürchtet, sonst
       den Überblick zu verlieren.
       
       Es drängt sich der Eindruck auf, dass Niedersachsen Menschen durch Filmen
       grundsätzlich vom demonstrieren abschrecken will. Leider gibt es in der
       Bundesrepublik keine Institution, die rechtswidriges staatliches Handeln
       sofort verfolgt – es bleibt nur der langwierige Weg über die Gerichte.
       
       7 Aug 2012
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Kai von Appen
       
       ## TAGS
       
 (DIR) Schwerpunkt Überwachung
       
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