# taz.de -- Fonds-Kontrolle durch BaFin: Warnen statt prüfen
       
       > Die Informationsbroschüren der in die Kritik geratenen Winkraft-Fonds
       > werden von der Bundesbehörde BaFin kontrolliert – allerdings nur auf
       > rechtliche Aspekte.
       
 (IMG) Bild: Die BaFin ist für die Prüfung von Fonds aus Solar- und Windenergie zuständig.
       
       FREIBURG taz | Nachdem der Geschäftsführer des Windparks Möbisburg nach
       einer Klage seiner Anleger gehen musste – ihm wird vorgeworfen, sich selbst
       zu hohe Honorare genehmigt haben – ist eine [1][Debatte über die
       Rentabilität von Fonds] entbrannt, die auf erneuerbare Energien wie Wind-
       und Solarkraft setzen.
       
       Dabei müssen alle Verkaufsprospekte von Vermögensanlagen durch die BaFin,
       die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht, geprüft werden. Das
       betrifft auch die Solar- und Windkraftfonds, die meist unter der Rechtsform
       der GmbH & Co. KG firmieren.
       
       Allerdings prüft die BaFin die Prospekte allein unter rechtlichen Aspekten
       auf Basis des Vermögensanlagengesetzes und der
       Vermögensanlagen-Verkaufsprospektverordnung. Danach müssen die Prospekte
       verständlich und vollständig sein sowie in sich kongruent, also frei von
       Widersprüchen. Im vergangenen Jahr prüfte die BaFin 456 Verkaufsprospekte,
       davon 24 Prozent aus dem Sektor erneuerbare Energien.
       
       Was Anleger häufig nicht wissen: Ob das Investment tatsächlich werthaltig
       ist, überprüft die BaFin nicht. Sie beurteilt zum Beispiel nicht die
       Standortqualität eines Windparks, das Fabrikat von Solarmodulen oder die
       Höhe der Geschäftsführervergütung. Auch unterstehen diese Fonds keiner
       fortlaufenden Aufsicht durch die BaFin. Das heißt: Wurde der Anlageprospekt
       einmal für zulässig befunden, ist die Behörde für die Zukunft außen vor.
       
       Wichtig zur Sensibilisierung der Anleger ist immer die Risikoaufklärung,
       die benennt, was im theoretischen Fall alles schiefgehen kann. So kann
       später kein Investor sagen, ihm seien die Risiken seiner Investition nicht
       bewusst gewesen. Gewarnt wird dann etwa vor Insolvenzen von
       Vertragspartnern, vor dem Risiko eventueller Gesetzesänderungen, vor
       allgemeinen Kostenrisiken oder der Gefahr steigender Zinsen der
       Fremdfinanzierung.
       
       ## Auf Gefahr geringerer Erträge muss hingewiesen werden
       
       Bei Prospekten, die erneuerbare Energien betreffen, ist auch die Gefahr von
       geringeren Erträgen zu benennen: Wenn der Wind weniger weht oder die Sonne
       weniger scheint, wird natürlich weniger Strom erzeugt. Welche Risiken der
       Verkäufer aufzählt, bleibt ihm überlassen, aber er tut gut daran, keinen
       Aspekt zu unterschlagen. Denn sonst könnte er später von Anlegern in
       Haftung genommen werden.
       
       Eine sehr ungewöhnliche Warnung erschien jüngst in einem Prospekt eines
       Wasserkraftwerks im badischen Kenzingen. Darin erfährt der potenzielle
       Anleger, dass die Anlage sich in der Nähe des französischen Atomkraftwerks
       Fessenheim befinde. Und weiter heißt es in der Broschüre des Werks: „Ein
       Störfall kann zur radioaktiven Verstrahlung Südbadens führen und damit zur
       Unbewohnbarkeit der Region“. Die Folge: „Teil- oder Totalverlust der
       Einlage“.
       
       9 Aug 2012
       
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