# taz.de -- Ghostwriter bei wissenschaftlichen Arbeiten: Profs wollen Fremdschreiber bestrafen
       
       > Bachelor-Arbeiten oder Promotionen lassen sich kaufen. Wer das macht,
       > riskiert seinen Titel. Nun will der Hochschulverband auch die Ghostwriter
       > belangen.
       
 (IMG) Bild: Ist doch anstrengend, so viel für die Abschlussarbeit selbst zu lesen.
       
       BERLIN taz | Das Angebot kommt schon eine Stunde nach der Anfrage: Gern sei
       man bei der Erstellung der Bachelor-Arbeit behilflich, schreibt die Agentur
       Arcad Write auf eine verdeckte Anfrage der taz. Die „Erstellung eines
       wissenschaftlichen Werkes“ würde 2.390 Euro kosten, bis 30. November könne
       man liefern. „Wir garantieren Ihnen selbstverständlich, dass das von uns
       angefertigte Werk ein Unikat ist.“
       
       Die Helfer im Hintergrund versprechen absolute Diskretion: „Ghostwriter
       sind sehr vergessliche Leute. Kaum haben sie einen Text dem Kunden
       übergeben, haben sie auch schon vergessen, ihn jemals geschrieben zu
       haben“, heißt es in der Infobroschüre der Agentur, die nach eigenen Angaben
       in Deutschland, Österreich und der Schweiz tätig ist.
       
       Der Deutsche Hochschulverband möchte der Branche der Promotionsberater und
       Ghostwriter jetzt den Garaus machen: Die Professorenvertretung fordert den
       Gesetzgeber auf, für Wissenschaftsbetrug einen Straftatbestand zu schaffen.
       Studenten, die einen Ghostwriter engagieren, sollten mit einer
       Freiheitsstrafe von bis zu zwei Jahren oder einer Geldbuße bestraft werden.
       Aber nicht nur sie: Auch die Ghostwriter selbst sollen durch einen
       entsprechenden Passus im Strafgesetzbuch mit zur Verantwortung gezogen und
       mit Gefängnisstrafen bestraft werden können.
       
       Der Hochschulverband hat seine Forderung an Bundesforschungsministerin
       Annette Schavan (CDU) geschrieben. Die jedoch reagiert skeptisch. Man halte
       den Vorschlag „zurzeit nicht für weiterführend“, sagte eine Sprecherin der
       taz. Die Hochschulen hätten schon jetzt genug Möglichkeiten,
       Wissenschaftsbetrug zu ahnden: Gibt ein Doktorand etwa eine eidesstattliche
       Versicherung ab, kann er strafrechtlich verfolgt werden, wenn herauskommt,
       dass die Arbeit doch nicht aus seiner Feder stammt. Den Titel ist er
       ohnehin los. Ähnlich zurückhaltend beurteilt der Wissenschaftsrat, das
       wichtigste forschungspolitische Beratergremium der Regierung, den
       Vorschlag.
       
       Dem Hochschulverband reicht das nicht. Denn bisher geraten eben nur die
       Doktoranden ins Visier, nicht aber die Hintermänner, die das Werk
       verfassten und den Schwindel erst ermöglichen. „Ein Grad kann entzogen
       werden, wenn der Deal mit dem Ghostwriter auffliegt. Aber das ist zu
       schwach. Mit der konkreten Strafandrohung gewinnt die Abschreckung erst
       Zähne“, sagte Hochschulverbandssprecher Matthias Jaroch der taz.
       
       Die Promotionshelfer versuchen sich bei ihren Geschäften geschickt
       abzusichern. Die Agentur Arcad Write etwa weist in ihrer Broschüre darauf
       hin, dass Kunden den gelieferten Text nicht als Prüfungsarbeit einreichen
       dürften: „Aber er kann Ihnen als exzellente Vorlage dienen, Ihre Arbeit
       schnell und auf Topniveau zu schreiben.“
       
       10 Aug 2012
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) E. Gamperl
 (DIR) B. Kramer
       
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