# taz.de -- NPD muss DVU-Schulden nicht bezahlen: Die Rosinen aus der Fusion gepickt
       
       > Ist die NPD die Rechtsnachfolgerin der DVU? Muss sie deren Schulden
       > zahlen? Nein, urteilte nun ein Gericht. Der Bundestag muss der NPD 50.000
       > Euro auszahlen.
       
 (IMG) Bild: Mit großem Tamtam verschmolzen NPD und DVU, doch alles wollte die NPD nicht haben.
       
       BERLIN taz | Die NPD hatte ein großes Ziel: Durch die Verschmelzung mit der
       Deutschen Volksunion (DVU) wollte sie eine geeinte Partei am rechten Rand
       schaffen. Was folgte, war für sie ernüchternd: Einige DVU-Landesverbände
       wehrten sich gegen die Fusion, die NPD-Mitgliederzahlen stiegen nicht, sie
       sanken sogar. Und dann hatte die NPD plötzlich auch noch die Forderung am
       Hals, Schulden der DVU zu begleichen.
       
       Was den letzten Punkt angeht, hat die rechtsextreme Partei nun einen Erfolg
       vor Gericht erzielt. Die NPD haftet nicht für Schulden der DVU – zumindest
       nicht bei der staatlichen Parteienfinanzierung. Deshalb muss die
       Bundestagsverwaltung der Partei 49.333,59 Euro auszahlen, wie das
       Verwaltungsgericht Berlin am Donnerstag urteilte. Dieser Betrag war von den
       rund 1,3 Millionen Euro abgezogen worden, die der NPD für 2011 an
       Parteienfinanzierung zustehen. Der Grund: eine Rückforderung in dieser Höhe
       an die DVU, die Ende 2010 in der „NPD – die Volksunion“ aufging.
       
       Dagegen klagte die finanziell angeschlagene NPD nun erfolgreich. Die
       Verrechnung ist laut Gericht unzulässig. Im Hinblick auf die
       Parteienfinanzierung habe gar keine Verschmelzung stattgefunden. Schulden
       müssten also direkt von der DVU eingetrieben werden. Diese befindet sich
       nach ihrer Auflösung in Liquidation.
       
       Der Argumentation des Bundestages, dass die NPD als Rechtsnachfolgerin der
       DVU auftrete, wollte das Gericht nicht folgen. Im sogenannten
       Verschmelzungsvertrag zwischen NPD und DVU sei eindeutig festgeschrieben,
       dass die NPD nicht die Gesamtrechtsnachfolge der DVU wahrnehme, so die
       Vorsitzende Richterin der 2. Kammer des Verwaltungsgerichts, Erna Viktoria
       Xalter und stichelte zugleich in Richtung NPD, dass diese versucht habe bei
       der Fusion „nur die Rosinen herauszupicken.“
       
       ## Interessante Konsequenzen
       
       Gegen das Urteil kann ein Antrag auf Zulassung der Berufung gestellt
       werden. Die Bundestagsverwaltung ließ zunächst offen, ob sie das machen
       wird. Man werde „nach Eingang der schriftlichen Urteilsgründe die sich
       daraus ergebenden Konsequenzen prüfen“. Das Urteil bedeute aber in jedem
       Fall, dass im Umkehrschluss „auf die NPD keine Ansprüche der DVU aus der
       staatlichen Parteienfinanzierung übertragen werden“, hieß es in einer
       Stellungnahme.
       
       Für das Jahr 2011 würde der DVU rein theoretisch ein Betrag von gut 13.000
       Euro zustehen, weil sie 2009 bei der Landtagswahl in Brandenburg 1,15
       Prozent der Stimmen erzielte. Das Geld aus der Parteienfinanzierung wird
       grundsätzlich über die Legislaturperiode hinweg jährlich ausgezahlt. Vor
       Gericht kündigten die Vertreter der Bundestagsverwaltung an, möglicherweise
       die komplette Summe zurückzufordern, die 2010 an staatlicher
       Parteienfinanzierung an die DVU geflossen ist. Das sind rund 130.000 Euro.
       
       In einem anderen Rechtsstreit treffen sich beide Seiten vor dem
       Bundesverwaltungsgericht in Leipzig wieder. Laut NPD-Bundesgeschäftsführer
       Andreas Schorr ist ein Termin für Dezember festgesetzt. Es geht dabei um
       eine Zahlung von 2,5 Millionen Euro, zu der die NPD im Mai 2011 vom
       Oberverwaltunsgericht Berlin verurteilt wurde. Das Gericht hatte Fehler im
       Rechenschaftsbericht 2007 sanktioniert.
       
       16 Aug 2012
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Sebastian Erb
       
       ## TAGS
       
 (DIR) NPD
       
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