# taz.de -- Bundeswehreinsätze im Inland: Für jede Partei was dabei
       
       > Das Urteil des Verfassungsgerichts zu Militäreinsätzen im Inland ist
       > weniger eindeutig als gedacht. Von den fünf Parteien im Bundestag hat
       > jede eine eigene Interpretation.
       
 (IMG) Bild: Geübt haben sie ja schon: Soldaten im Bundeswehr-Übungsdorf „Bonnland“.
       
       BERLIN taz | Ein Urteil, fünf Meinungen. Die Entscheidung der
       Verfassungsrichter zum Einsatz der Bundeswehr im Inland sorgt bei der Union
       für Freude. Die sieht ihre Haltung bestätigt, dass derlei Einsätze
       grundsätzlich erlaubt sein müssen. Hingegen halten die Grünen das Urteil
       für eine Schlappe der Union, ähnlich die FDP. Die SPD kritisiert die
       Entscheidung als unzureichend, die Linke findet sie gar gefährlich.
       
       „Das ist alles nicht neu“, sagte der sicherheitspolitische Sprecher der
       Grünen-Fraktion, Omid Nouripour, der taz. Das Hinzuziehen der Bundeswehr im
       Rahmen der Rechts-, Amts- und Katastrophenhilfe sei bereits im Grundgesetz
       vorgesehen. Ausschließlich in „Ausnahmesituationen katastrophischen
       Ausmaßes“ dürfe man die Armee rufen. „Deshalb ist das Urteil eine
       schallende Ohrfeige für die Union und ihre mantrahaft vorgetragene
       Forderung, die Bundeswehr im Inland einzusetzen. Sie sollte endlich diese
       Debatte begraben.“
       
       Ähnlich urteilt die FDP-Sicherheitsexpertin Elke Hoff: „Der Versuch
       konservativer Politiker, die Bundeswehr beispielsweise bei Großdemos oder
       zum Abschuss von entführten Passagierflugzeugen einzusetzen, ist hiermit
       gescheitert“, sagte Hoff der taz. „Das Urteil bestätigt die bisherige
       Haltung meiner Fraktion, die einen Abschuss von entführten
       Passagierflugzeugen stets abgelehnt hat.“
       
       Hingegen hält die SPD das Urteil für zu vage. Das Karlsruher Gericht lasse
       „alle Verantwortlichen hilflos zurück, wenn es von ’Ausnahmesituationen
       katastrophischen Ausmaßes‘ spricht, die eine Ausnahme rechtfertigten.
       Nirgendwo werden diese definiert oder Beispiele dafür genannt“, sagte der
       SPD-Innenexperte Michael Hartmann.
       
       Die Union sieht sich durch das Urteil in ihrer Haltung bestätigt, dass
       Militäreinsätze im Inland grundsätzlich möglich sein müssen. Es könne
       terroristische Anschläge geben, „bei deren Abwehr die Polizei alleine
       überfordert und es deshalb unverantwortlich wäre, auf die Bundeswehr nicht
       zurückzugreifen“, sagte der innenpolitische Sprecher der Unions-Fraktion,
       Hans-Peter Uhl (CSU).
       
       Einen möglichen Tabubruch sieht Ulla Jelpke (Linke) im Urteil. „Nun ist
       eine Tür geöffnet, durch die Law-and-Order-Politiker gehen können, um mit
       herbeiphantasierten Staatsgefährdungen auch den Einsatz der Bundeswehr mit
       militärischen Mitteln bei Großdemonstrationen und politischen Massenstreiks
       in der drohenden Hinterhand zu halten“, urteilt Jelpke.
       
       17 Aug 2012
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Matthias Lohre
       
       ## TAGS
       
 (DIR) Bundeswehr
       
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