# taz.de -- Neonazis vor Gericht: Gegner mit Peilsender ausgespäht
       
       > In Koblenz steht eine 26-köpfige Neonazigruppe vor Gericht. Sie soll
       > Leute geschlagen und ausgespäht haben sowie versucht haben, Autos von
       > politischen Gegnern anzuzünden.
       
 (IMG) Bild: 3 von 26 Angeklagten.
       
       KOBLENZ taz | Unter verschärften Sicherheitsvorkehrungen ist am Montag vor
       der Staatsschutzkammer des Landgerichts Koblenz der Prozess gegen 26
       Mitglieder der rechtsradikalen Gruppe Aktionsbüro Mittelrhein (ABMR)
       eröffnet worden. Den Angeklagten im Alter von 19 bis 54 Jahren wird vor
       allem die Mitgliedschaft in einer kriminellen Vereinigung vorgeworfen.
       Darunter befinden sich auch der Koblenzer NPD-Kreisvorsitzende Sven Lobeck
       und andere Mitglieder der rechtsextremen Partei.
       
       Dem Prozess war im März eine umfangreiche Razzia gegen die rechte Szene in
       Rheinland-Pfalz vorausgegangen, bei der die Polizei unter anderem das
       „Braune Haus“ in Bad Neuenahr-Ahrweiler stürmte. Das Einfamilienhaus soll
       als Koordinationsbüro des Aktionsbüros gedient haben, benannt ist es nach
       der früheren Parteizentrale der NSDAP in München.
       
       Von Bad Neuenahr-Ahrweiler wurden die Aktionen der Gruppe – vom Überkleben
       von Straßenschildern mit der Aufschrift „Rudolf-Hess-Straße“ bis zu
       gewalttätigen bundesweiten Ausschreitungen auf Demonstrationen –
       koordiniert und es wurde Kontakt zu den „Kameraden“ in Nordrhein-Westfalen
       gehalten. Bei der bundesweiten Polizeiaktion wurden außerdem zahlreiche
       Wohnungen in Rheinland-Pfalz, Nordrhein-Westfalen, Baden-Württemberg und
       Thüringen durchsucht.
       
       Auf ihrer Homepage hatten sich die Rechtsextremen selbst als „Nationale
       Sozialisten“ bezeichnet, ihr Motto lautete: „Deutschland muss leben“. In
       der fast 1.000 Seiten umfassenden Anklageschrift werden den Angeklagten
       neben Sprühaktionen, Sachbeschädigungen und Körperverletzung auch das
       versuchte Inbrandsetzen von Autos vorgeworfen, die Mitgliedern der Antifa
       gehörten.
       
       Um für rasche „Vergeltungsaktionen“ gerüstet zu sein, wurden
       Wohnanschriften, Kennzeichen und Lichtbilder von Angehörigen der linken
       Szene gesammelt. In einem Fall soll sogar ein GPS-Sender am Fahrzeug eines
       Experten für Rechtsextremismus des Landesamts für Soziales, Jugend und
       Versorgung angebracht worden sein.
       
       ## Befangenheitsanträge gegen die Richter
       
       Zum Zeitpunkt der Verhaftung waren einige Angeklagte arbeitslos, andere als
       Handwerker oder Auszubildende tätig, einige studierten. Zwei waren im
       IT-Bereich tätig, was das technisch hohe Niveau erklären könnte, mit dem
       politische Gegner ausgespäht wurden. Ihnen drohen je nach Straftat bis zu
       15 Jahren Haft. Einige Angeklagte haben allerdings „umfassende Aussagen“
       gemacht und gelten in der rechten Szene bereits als „Verräter“.
       
       Der Sitzungssaal 128 im Koblenzer Landgericht war trotz des großen
       öffentlichen Interesses nicht voll gefüllt – auf den Besucherbänken nahmen
       vor allem Angehörige und Sympathisanten der Angeklagten Platz, erkennbar an
       Tattoo-Motiven auf der Haut, Thor-Steinar-Geldbeuteln, Fred-Perry-Hemden
       und anderen Symbolen aus der rechten Szene. Schon vor der Festnahme hatte
       ein Angeklagter sich mit der Staatsanwaltschaft per Twitter angelegt: „Mit
       Richtern spricht man nicht, auf Richter schießt man.“
       
       Noch bevor der Staatsanwalt die Anklage verlesen konnte, fielen ihm gleich
       mehrere Anwälte ins Wort. Es gab mehrere Befangenheitsanträge gegen den
       Vorsitzenden Richter Hans-Georg Göttgen und dessen Beisitzer. Mehrere
       Anwälte, die sich als Verteidiger von Rechtsradikalen bereits einen Namen
       gemacht haben, schlossen sich dem Befangenheitsantrag an. Ein Verteidiger
       machte geltend, dass das Aktionsbüro im Haftbefehl bereits als „kriminelle
       Vereinigung“ bezeichnet wurde. Er sehe darin einen Verstoß gegen die
       Unschuldsvermutung.
       
       Für Nervosität unter den Angeklagten wie ihren Angehörigen sorgte die
       Meldung, dass auf mehreren beschlagnahmten Rechnern kinderpornografisches
       Material gefunden wurde. Das Aktionsbüro fordert für „Kinderschänder“ seit
       Jahren die Todesstrafe.
       
       20 Aug 2012
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Arno Frank
       
       ## TAGS
       
 (DIR) Schwerpunkt Rechter Terror
       
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       NPD-Kreisvorsitzenden.