# taz.de -- Kommentar Leiharbeit: Verhandlungen reichen nicht
       
       > Verdi führt derzeit Gespräche über Tarifzuschläge für Leiharbeiter. Aber
       > die Gewerkschaft droht, an ihrem eigenen Anspruch zu scheitern.
       
       Ver.di hat am Montag mit den Leiharbeitsverbänden erste Gespräche über
       Tarifzuschläge für Mietarbeiter geführt. Die Sondierungen sind Teil der
       langsam voranschreitenden Reregulierung der Leiharbeit: Erst im Mai hatte
       die IG Metall den Arbeitgebern Zuschläge abgerungen.
       
       Es ist ein Erfolg der Gewerkschaften: Ohne ihren beharrlichen Druck und
       öffentliche Kampagnen wäre es nicht gelungen, der boomenden
       Beschäftigungsform wieder gewisse Grenzen aufzuzwingen. Denn
       Arbeitsministerin Ursula von der Leyen (CDU) hat trotz Bekenntnissen zu
       fairer Arbeit nur den wildesten Missbrauch à la Schlecker – heute gefeuert,
       morgen als Leiharbeiter wieder eingestellt – untersagt. Der Mindestlohn,
       der seit 2011 existiert, war hingegen ein Kompromiss, den ihr die
       Opposition in einem Paket mit dem neuen Hartz-IV-Regelsatz abrang.
       
       Viel mehr wird von der Ministerin auch nicht kommen: Sie betont immer
       wieder, Leiharbeit dürfe nicht überreguliert werden, beispielsweise durch
       eine zeitliche Beschränkung. Ihre Zurückhaltung lässt sich nicht nur durch
       die Lobbyarbeit der immer wichtiger gewordenen Branche erklären, die ihr
       Geld mit knapp 900.000 Beschäftigten verdient. Es ist auch Ergebnis einer
       kühlen Marktanalyse. Neben all den Lohndumpingmotiven, die etliche der über
       17.000 Verleiher antreibt, sind Leiharbeiter in der Exportindustrie längst
       als Flexibilitätspuffer systematisch eingeplant.
       
       So kann man der IG Metall kaum vorwerfen, ihre Verhandlungsmacht dafür
       genutzt zu haben, Zuschläge durchzusetzen. Denn auf eine geläuterte
       Ministerin, die „gleichen Lohn für gleiche Arbeit“ vorschreibt, wartet man
       bisher vergeblich.
       
       Für die Gewerkschaften Ver.di, Nahrung-Genuss-Gaststätten und ihre
       Leiharbeiter ist das Ganze trotzdem unerfreulich. Denn gerade sie werden am
       Anspruch scheitern, dass es die Tarifparteien richten könnten. Zu
       zersplittert ist die Branchenlandschaft, zu vielschichtig sind die
       Arbeitgeberinteressen, zu schwach die Gewerkschaften. Hier stößt die
       Tarifautonomie an Grenzen: Wenn die Schwächsten aus eigener Kraft das
       Machtungleichgewicht mit den Arbeitgebern nicht abmildern können, muss die
       Politik eine Schutzfunktion übernehmen. Das hat der Gesetzgeber zum Glück
       festgelegt.
       
       20 Aug 2012
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Eva Völpel
       
       ## TAGS
       
 (DIR) EU
       
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