# taz.de -- Informationsfreiheitsgesetz: Dem Staat in die Karteien schauen
       
       > Seit einem Jahr können BürgerInnen auf Fragdenstaat.de Anträge nach dem
       > Informationsfreiheitsgesetz stellen. Die Macher sind zufrieden.
       
 (IMG) Bild: Informationen sind wichtig. Wenn denn welche da sind.
       
       BERLIN taz | Mit ein paar Mausklicks sollen Bürgerinnen und Bürger ihr
       Recht wahrnehmen können, per Informationsfreiheitsgesetz (IFG) an
       Informationen und Unterlagen staatlicher Stellen zu kommen: Das ist die
       Idee hinter [1][www.fragdenstaat.de]. Nach einem Jahr ziehen die Macher
       eine positive Bilanz.
       
       Insgesamt seien mehr als 2.000 Anfragen über die Seite gestellt worden,
       wovon einige aber dasselbe Thema hatten. Von 624 unterschiedlichen Anfragen
       seien am Ende 102 erfolgreich gewesen. In absoluten Zahlen ist das nicht
       viel. Es sei aber ein „sehr hoher Prozentsatz aller IFG-Anträge“ über das
       Portal gelaufen, sagt Christian Humborg, Geschäftsführer der
       Antikorruptionsorganisation Transparency Deutschland. Im Jahr 2011 gab es
       bundesweit gut 3.000 IFG-Anträge – Tendenz steigend.
       
       Bislang war das Portal nur auf Behörden im Bund und in Nordrhein-Westfalen
       ausgerichtet. Seit Mittwoch sind nun auch Anfragen an knapp 400 Behörden in
       Berlin und Brandenburg möglich. Die Mindestgebühr pro Anfrage beträgt hier
       5 Euro.
       
       Die Mehrzahl der bisherigen Anträge wurde laut
       fragdenstaat.de-Projektleiter Stefan Wehrmeyer kostenfrei erledigt. In
       einigen Fällen beobachtete er allerdings, dass von den Behörden bewusst die
       Maximalgebühr von 500 Euro angesetzt wurde, „um Bürger abzuschrecken“. An
       die Bearbeitungsfrist von vier Wochen hielten sich die meisten Behörden
       nicht. Transparency-Geschäftsführer Humborg bemängelt zudem, dass es
       bislang nur in 11 von 16 Bundesländern ein Informationsfreiheitsgesetz
       gibt: „Im Vergleich zu anderen Ländern ist das rückständig.“
       
       Zumindest einen kleinen Lerneffekt haben die Transparenzaktivisten aber
       ausgemacht. Das Kanzleramt etwa hatte den Bürgern zunächst untersagt, die
       per Infofreiheitsgesetz erhaltenen Unterlagen zur Geburtstagsfeier von
       Deutsche-Bank-Chef Josef Ackermann im Kanzleramt auch zu veröffentlichen.
       Mehr als 800 Bürger stellten daraufhin einzeln einen Antrag. Inzwischen hat
       das Kanzleramt das Veröffentlichungsverbot fallen gelassen.
       
       23 Aug 2012
       
       ## LINKS
       
 (DIR) [1] http://www.fragdenstaat.de
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Sebastian Erb
       
       ## TAGS
       
 (DIR) Transparenz
       
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