# taz.de -- Kein Zwischenlager in Hemelingen: Wahrscheinlich rechtmäßig
       
       > Das Verwaltungsgericht äußert zwar Kritik an Rot-Grün, segnet deren
       > Politik zugunsten der Anwohnerproteste aber ab.
       
 (IMG) Bild: Vom Tisch: das Abfallzwischenlager in Hemelingen.
       
       Erfolgreich verhindert hat die rot-grüne Regierung das geplante
       Abfallzwischenlager in Hemelingen. Zumindest vorläufig. Die Firma „Pro
       Entsorga“, die Farben, Lacke, Lösemittel oder ölhaltige Abfälle lagern
       wollte, hat weder Anspruch auf Genehmigung noch auf einstweiligen
       Rechtsschutz, entschied jetzt das Verwaltungsgericht Bremen (Aktenzeichen 5
       V 987/12). Das umstrittene Gewerbegebiet an der Funkschneise liegt in
       unmittelbarer Nähe zu Wohnhäusern, einer Grundschule und einer
       Kindertagesstätte.
       
       Im Stadtteil wurde das Projekt immer wieder mit dem maroden Atommülllager
       Asse verglichen. Die AnwohnerInnen klagten schon bisher über Lärm und
       Gewerbe in Hemelingen und fürchten nun vor allem einen möglichen Unfall
       oder Brand im Zwischenlager. Nach monatelangen Protesten hatte die
       Baudeputation der Bürgerschaft deshalb im Juli beschlossen, dass ein neuer
       Bebauungsplan für das Gebiet aufgestellt wird. Anschließend wurde eine
       sogenannte „Veränderungssperre“ verhängt. Aus Sicht der Firma aus Hambergen
       ist das jedoch eine „unzulässige Verhinderungsplanung“. Unternehmenschef
       Mohammed Zakaria, dem nach eigenen Angaben eine Genehmigung bereits in
       Aussicht gestellt worden war, sieht es als „rechtswidrig“ an, dass sein
       Genehmigungsverfahren angesichts der neueren politischen Entscheidungen
       jetzt ausgesetzt wurde.
       
       Ihm widersprach nun das Verwaltungsgericht. Der Stadt könne nicht
       vorgehalten werden, dass es sich um ein „bloß vorgeschobenes Plankonzept“
       handele, so die RichterInnen. Mit hoher Wahrscheinlichkeit“ habe die
       Politik „rechtmäßig“ gehandelt, heißt es in dem Beschluss. Eine endgültige
       Entscheidung der RichterInnen über diese Frage steht aber noch aus. „Pro
       Entsorga“ kann außerdem gegen den jetzt ergangenen Eilbeschluss Beschwerde
       beim Oberverwaltungsgericht einlegen. „Wir prüfen das“, sagte Zakaria
       gestern.
       
       In ihrem 24-seitigen Beschluss äußerten die RichterInnen zugleich Kritik an
       dem politischen Verfahren. „Vereinzelte Äußerungen“ aus dem politischen
       Raum seien „nicht unproblematisch“, schreibt das Verwaltungsgericht. Sie
       könnten als Indiz dafür gewertet werden, dass doch eine unzulässige
       Verhinderungsplanung vorliege. Diese politischen Stellungnahmen hätten sich
       jedoch „letztlich nicht konkret niedergeschlagen“, sagen die RichterInnen.
       Zugleich betonen sie, dass eine Veränderungssperre kein Instrument sei, um
       etwas zu stoppen, was ansonsten genehmigungsfähig wäre. „Pro Entsorga“
       klagt gegen diese vom grünen Bausenator Joachim Lohse verhängte Maßnahme in
       einem eigenen Gerichtsverfahren, dass derzeit noch vor dem
       Oberverwaltungsgericht anhängig ist. „Ich gebe auf gar keinen Fall auf“,
       sagte Zakaria gestern. „Die Messe ist noch nicht gelesen.“
       
       Seine Firma fordert von Bremen darüber hinaus einen Schadensersatz von rund
       350.000 Euro zuzüglich Zinsen, auch deswegen ist bereits eine Klage
       anhängig. Das 14.000 Quadratmeter große Gelände, auf dem das Mülllager
       entstehen sollte, sei für ihn derzeit „in keiner Weise“ mehr zu nutzen, so
       Zakaria. Seiner Firma drohe sogar die Pleite. In ihrem Deputationsbeschluss
       haben SPD und Grüne mögliche Entschädigungszahlungen allerdings bereits
       billigend in Kauf genommen.
       
       24 Aug 2012
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Jan Zier
       
       ## TAGS
       
 (DIR) Giftmüll
       
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