# taz.de -- Nachrichtenagenturen vor Gericht: „De-pe-ah“ ist nicht „De-ah-pe-de“
       
       > Die deutschen Nachrichtenagenturen bekriegen sich eifrig vor Gericht. Nun
       > wollte die „dpa“ der Konkurrenz „dapd“ ihren Namen verbieten – und
       > scheiterte.
       
 (IMG) Bild: Die Agenturen liefern noch immer viel Stoff für die Zeitungen.
       
       Nachrichtenagenturen galten lange als bieder und behäbig, doch davon kann
       heute keine Rede mehr sein. Die großen deutschen Agenturen sind äußerst
       agil und kampfeslustig – jedenfalls auf dem juristischen Spielfeld. Dpa,
       dapd und AFP beharken sich gerade in unterschiedlichen Konstellationen vor
       Gericht. Manches Scharmützel wirkt auch schon mal kindisch.
       
       Es gibt derart viele Verfahren, dass dpa und dapd sich am Dienstag dieser
       Woche gleich mit zwei Urteilen in eigener Sache zu beschäftigen hatten. In
       einem Fall ging es um die Laufzeiten von dpa-Verträgen, die dapd als
       „sittenwidrig“ empfunden hatte.
       
       Eine entsprechende Klage hatte das Oberlandesgericht Frankfurt am Main
       abgewiesen – und eine Revision beim Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe
       nicht zugelassen. Also reichte dapd beim BGH eine Nichtzulassungsbeschwerde
       ein, die dieser jetzt aber zurückwies. Nunmehr ist das Frankfurter Urteil
       rechtskräftig.
       
       Champagner floss bei dpa trotzdem nicht, denn in einer anderen aktuellen
       Causa steht die Agentur – zumindest vorerst – als Verlierer da. Das
       Landgericht Hamburg hat nämlich eine Markenrechtsklage zurückgewiesen, mit
       der man der Konkurrenzagentur dapd ihren Namen verbieten wollte. Die
       Abkürzungen ähnelten sich derart, dass Verwechslungsgefahr bestehe,
       argumentierte dpa.
       
       ## Drei Silben sind anders als vier
       
       Das Hamburger Landgericht sieht das aber anders. „Eine klangliche
       Verwechslung“ werde „schon dadurch ausgeschlossen, dass eine dreisilbige
       Buchstabenfolge (’depeah‘) einer viersilbigen (’deahpede‘)“ gegenüberstehe,
       teilten die Richter mit. Eine weitere essenzielle Erkenntnis des Gerichts:
       Das „für die Verwechslungsgefahr besonders bedeutsame Ende der
       Vergleichszeichen“ stimme nicht überein.
       
       Dapd entstand 2010 durch eine Fusion des Deutschen Depeschendienstes und
       des deutschen Ablegers der amerikanischen AP; das Unternehmen, das den
       Finanzinvestoren Peter Löw und Martin Vorderwülbecke gehört, mischt seitdem
       den Agenturmarkt auf.
       
       Nun mag es ja sein, dass dapd eine aggressive Heuschreckenbude ist, die dem
       altehrwürdigen Platzhirschen dpa das Leben schwer macht, aber die
       Argumentation von dapd, die markenrechtliche Klage der arrivierten
       Konkurrenz, sei „absurd und peinlich“, hat auch etwas für sich. Die
       zahlreichen juristischen Auseinandersetzungen sind auch vor dem Hintergrund
       zu sehen, dass die Nachrichtenagenturen in ihrem traditionellen
       Geschäftsfeld Einbußen zu verzeichnen haben. Weil die Verlage, die
       News-Verwerter, schwächeln, leiden auch die News-Lieferanten.
       
       ## Alle gegen alle
       
       Im Juli verbuchte dpa gleich zweimal einen Teilerfolg gegen dapd – in
       erster Instanz, vor dem Landgericht Köln. In einem Fall ging es um eine
       Einschätzung von dpa zur eigenen Wettbewerbsstärke, im anderen Fall um eine
       Behauptung zur Auslandsberichterstattung von dapd. Dafür kann wiederum dapd
       sich freuen, dass die dpa Ende Mai vor dem Oberlandesgericht Düsseldorf mit
       einer Klage gegen eine vermeintlich fehlerhafte Auftragsausschreibung des
       Auswärtiges Amtes (AA) keinen Erfolg hatte. Aus dem Vergabeverfahren des AA
       war dapd als Sieger hervorgegangen.
       
       Rechtliche Kämpfe spielen sich auch zwischen der AFP, die ihren Stammsitz
       in Frankreich hat, und dapd ab. Ende Juli erwirkte die AFP eine
       einstweilige Verfügung gegen dapd – wegen einer vermeintlich unzutreffenden
       Behauptung zur finanziellen Lage der Konkurrenz. Vorher war AFP erfolgreich
       gegen eine Passage in dem von dapd-Gesellschafter Peter Löw verfassten
       Strategiepapier „Der deutsche Nachrichtenagenturmarkt im Umbruch“
       vorgegangen.
       
       Die wichtigste rechtliche Schauplatz in Agenturenangelegenheiten ist aber
       Brüssel. Dapd hat bereits 2010 eine Wettbewerbsbeschwerde bei der
       EU-Kommission eingereicht. Der in Privathand befindlichen Agentur missfällt
       die staatliche Unterstützung, die die AFP in Frankreich genießt. Auch im
       Nachbarland konkurrieren die beiden Agenturen – spätestens seit einigen
       Wochen, seitdem die Übernahme von AP France durch dapd perfekt ist. Das
       Verfahren in Brüssel läuft noch.
       
       30 Aug 2012
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) René Martens
       
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