# taz.de -- Kommentar Gebäudereinigung: Guter Wille konterkariert
       
       > Wenn die Stadt die Preise drückt, holen sich die Firmen die Einbußen beim
       > Personal wieder.
       
 (IMG) Bild: Hallo Hungerlöhne: in Ostdeutschland beträgt der Mindestlohn in der Gebäudereinigung 7,65 Euro Brutto in der Stunde.
       
       Das Gebäudereinigungsgewerbe ist eine prekäre Branche: Dumpingpreise
       sichern die Marktanteile, Dumpinglöhne den Profit, auf den die Firmen trotz
       allen Wettbewerbsdrucks nicht verzichten wollen. Und nach der
       Privatisierung fast aller Dienstleistungen in öffentlichen Institutionen
       sind staatliche Aufträge für Private ein wichtiges Geschäftsfeld.
       
       Daher ist es löblich, dass sich die Landesinnung der Gebäudereiniger und
       die IG Bau darauf eingelassen haben, Tarifverträge zu vereinbaren – was im
       Handwerk nicht selbstverständlich ist. Sie haben den Tarif für die unterste
       Lohngruppe beim Bundesarbeitsministerium für verbindlich erklären lassen –
       als Mindestlohn der Branche. Nun mag es in der Tat so sein, dass bei den
       Neuabschlüssen von Gebäudereinigungsverträgen die Stadt darauf geachtet
       hat, dass der Mindestlohn Berücksichtigung findet – sonst machte sie sich
       ja strafbar.
       
       Wenn jedoch der Wettbewerbsdruck im selben Atemzug genutzt wird, den Firmen
       bei den Fixkosten preisliche Zugeständnisse abzuringen, ist der gute Wille
       konterkariert und nur noch Augenwischerei. Es ist doch klar, dass die
       Betriebe die Einbußen beim Personal wettmachen werden – wenn nicht direkt
       durch Unterschreiten des Mindestlohns, dann aber bei denen, die bisher
       vernünftig übertariflich entlohnt wurden.
       
       10 Sep 2012
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Kai von Appen
       
       ## TAGS
       
 (DIR) Mindestlohn
       
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