# taz.de -- Urteil des Bundesfinanzhofs: Fiskus kann Kitas abkassieren
       
       > Kommunale Kitas müssen wie private Anbieter Steuern zahlen, urteilte der
       > Bundesfinanzhof. Die Städte fürchten Schaden für den Kita-Ausbau.
       
 (IMG) Bild: Finanzielle Belastung: Kommunale Kinderbetreuung ist steuerpflichtig.
       
       BERLIN taz | Scheitert der Kitaausbau am Finanzamt? Das befürchten
       zumindest der Deutsche Städte- und Gemeindebund und die
       Dienstleistungsgewerkschaft Ver.di nach einem Urteil des Bundesfinanzhofs
       vom Mittwoch.
       
       Das oberste deutsche Finanzgericht urteilte, dass Städte und Gemeinden
       zukünftig für ihre Kitas Steuern zahlen müssen. Sie unterlägen genauso der
       Pflicht der Körperschaftsteuer wie private Betreiber und dürfen daher nicht
       begünstigt werden.
       
       „Es ist alles schädlich, das Geld aus dem System nimmt. Die Kommunen sind
       ohnehin mit dem Aufbau von Kitaplätzen überfordert“, sagt Harald Giesecke,
       Ver.di-Bundesfachgruppenleiter für Sozial-, Kinder- und Jugendhilfe, der
       taz. Um den ab August 2013 geltenden Rechtsanspruch auf Betreuung der unter
       Dreijährigen einzuhalten, müsse jeder Cent investiert werden.
       
       In Anbetracht eines zu erwartenden Null-Ergebnisses beim Fiskus mache die
       Körperschaftsteuerpflichtigkeit keinen Sinn, sagte auch Agneta Psczolla,
       Sprecherin des Städte- und Gemeindebundes. Damit komme auf die Kommunen nur
       zusätzliche Arbeit zu.
       
       ## Kinderbetreuung im Wettbewerb
       
       Im entschiedenen Fall ging es um den geringen Betrag von 291 Euro. Eine
       Stadt in Nordrhein-Westfalen wurde vom Finanzamt aufgefordert, auf den
       geschätzten Jahresgewinn von 5.000 Euro der städtischen Kindergärten
       Steuern zu zahlen. Dagegen hatte die Stadt zunächst mit Erfolg vor dem
       Finanzgericht Düsseldorf geklagt: Das Gericht sah in der Kita einen
       Hoheitsbetrieb. Kinderbetreuung sei eine ureigene staatliche Aufgabe und
       müsse somit steuerbefreit sein, so die Richter.
       
       Dem widersprach nun das höchst deutsche Steuergericht: Ausschlaggebend sei
       vielmehr, dass die kommunalen Kitas in einem „Anbieter- und
       Nachfragewettbewerb“ zu privaten Kitas stehen. Das Betreiben von
       Kindertagesstätten sei nicht der öffentlichen Hand „eigentümlich“ oder ihr
       allein vorbehalten.
       
       Laut Städte- und Gemeindebund sind derzeit jedoch um die 35 Prozent der
       Kitas in kommunaler Trägerschaft. Der Rest wird von Kirchen oder
       gemeinnützigen Vereinen betrieben. Sie alle dürfen keinen Gewinn
       erwirtschaften – anders als Kommunen, die den Kitabetrieb häufig in
       privaten Rechtsformen organisieren und damit formal Gewinn erzielen können.
       Der Anteil der privaten Kitas beträgt derzeit nur knapp 5 Prozent. Laut
       Bundesfamilienministerium fehlen bundesweit noch rund 233.000 Kitaplätze.
       
       21 Sep 2012
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Elisabeth Gamperl
       
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 (DIR) Kitas
       
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