# taz.de -- Kommentar Bürgerkonto: Erklärungen sind nicht genug
       
       > Die Sparkassen wollen jetzt jedem und jeder ein Konto zur Verfügung
       > stellen. Was gut klingt, ist aber leider nicht ausreichend.
       
 (IMG) Bild: Die Sparkasse will in Zunkunft keine in Deutschland ansässige Privatperson mehr im Regen stehen lassen.
       
       Egal ob es darum geht, eine Wohnung zu mieten, einen Internetanschluss zu
       bestellen oder ein Zeitungsabo abzuschließen – wer ohne Konto lebt, hat es
       schwer. Erstaunte Nachfragen sind noch die harmloseste Reaktion auf die
       Frage, ob man nicht bar zahlen könne, bedauerndes Kopfschütteln oder glatte
       Ablehnung der Normalfall. Weil Bareinzahlungen bei der Bank teuer sind,
       hilft sich, wer kann, mit einem Trick – und nutzt das Konto von Bekannten
       mit.
       
       In dieser Situation klingt es ehrenwert, dass die Sparkassen ankündigen,
       künftig wirklich jedem und jeder ein Konto zur Verfügung stellen zu wollen.
       Allein: Warum die Sparkassen gerade jetzt damit kommen, ist allzu
       durchsichtig. Ihnen wäre es sicher recht, wenn klappt, was schon in den
       90ern funktioniert hat.
       
       Damals wehrten die Kreditinstitute eine gesetzliche Regelung mit einer
       Selbstverpflichtung ab. Derzeit ist die Lage ähnlich: Die EU-Kommission
       will ein Recht auf Konto für alle. Und die Kreditinstitute wehren sich,
       weil sie keine Lust auf Kunden haben, die mutmaßlich mehr kosten, als sie
       Geld bringen.
       
       Dazu passt, dass die Erklärung der Sparkassen in der Praxis kaum etwas
       ändern wird. Schon die vorhandene Selbstverpflichtung sieht schließlich
       vor, dass es nur in Ausnahmefällen kein Konto geben soll. Trotzdem leben in
       Deutschland Hunderttausende unfreiwillig kontolos. Auch die neue Erklärung
       bietet wieder Schlupflöcher für eine Absage.
       
       Helfen würde daher allein ein gesetzlich verankertes Recht auf ein
       Guthabenkonto für jeden. Dazu sollten im Übrigen nicht nur die Sparkassen
       verpflichtet werden, sondern auch die Privatbanken. Und, um zu vermeiden,
       dass die Nutzung für Betroffene unerschwinglich wird: Eine Deckelung der
       teilweise unverschämten Gebühren für Guthabenkonten ließe sich dabei gleich
       mit regeln.
       
       28 Sep 2012
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Svenja Bergt
       
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