# taz.de -- Asylpolitik in Bayern: Mehr Geld für Flüchtlinge
       
       > Bayerische Landkreise überwiesen Asylbewerbern weniger Geld als
       > vorgesehen – weil sie in Sammelunterkünften wohnen.
       
 (IMG) Bild: Das Essenspaket als Piñata: Protest in München gegen die Asylpolitik.
       
       BERLIN/BAMBERG taz | Als Hadi Ghaeni Anfang September seinen Kontoauszug in
       Händen hielt, hat er sich geärgert: 27 Euro zu wenig hatten der Landkreis
       Bamberg dem Flüchtling aus dem Iran überwiesen. Warum, weiß der 24-Jährige
       nicht. „Ich habe keinen Bescheid erhalten, der das erklärt.“ Für jemanden,
       der weniger erhält als ein Hartz-IV-Empfänger, sind 27 Euro viel Geld.
       
       Künftig sollen Asylbewerber wie Ghaeni aber mehr bekommen. Das stellte
       Bayerns Sozialministerin Christine Haderthauer jetzt klar und reagiert
       damit auf Proteste des bayerischen Flüchtlingsrats. Dieser hatte
       beanstandet, dass Asylbewerber in manchen Landkreisen mit abstrusen
       Begründungen um ihr Geld geprellt würden.
       
       Hintergrund des Streits ist ein Urteil des Bundesverfassungsgericht vom
       Juli. Die Karlsruher Richter hatten das Asylbewerberleistungsgesetz
       (AsylbLG), das die Sozialleistungen von Asylsuchenden regelt, in weiten
       Teilen für verfassungswidrig erklärt. Es verstoße gegen das „Grundrecht auf
       ein menschenwürdiges Existenzminimum“. Bis zum Inkrafttreten einer neuen
       gesetzlichen Regelung müssen Asylbewerber nun 336 Euro im Monat erhalten
       statt bisher 224 Euro, entschieden sie. Das entspräche 90 Prozent des
       Hartz-IV-Regelsatzes.
       
       ## Kein eigener Haushalt = weniger Bedarf
       
       In Bayern ist die Lage allerdings komplizierter. Einen Teil der
       Sozialleistungen gibt der Freistaat in Form von Essenspaketen aus und zieht
       diesen Betrag von den 336 Euro ab. Das „Taschengeld“ hätte damit von
       derzeit 40 Euro auf 134 Euro erhöht werden müssen. Auf Hadi Ghaenis Konto
       gingen aber lediglich 107 Euro ein.
       
       Die Regierung von Oberfranken erklärt die Differenz so: Zwar betrage die
       Höhe des Taschengelds in der Regelbedarfsstufe 1, in die erwachsene,
       alleinstehende oder alleinerziehende Personen, die einen eigenen Haushalt
       führen, eingruppiert werden, besagte 134 Euro. Jedoch führten Asylbewerber,
       die in der Regel in Gemeinschaftsunterkünften wohnen, keinen eigenen
       Haushalt und hätten deswegen einen geringeren Bedarf. Deshalb fielen sie
       unter die Regelbedarfsstufe 3, in der es nur 107 Euro monatlich gibt.
       
       Der Schweinfurter Rechtsanwalt Joachim Schürkens, der im Auftrag von zehn
       Flüchtlingen Widerspruch bei den Behörden eingelegt hat, hält die
       Argumentation für Unsinn. „Regelbedarfsstufe 3 ist dann gerechtfertigt,
       wenn jemand im Hausstand eines anderen lebt“, sagt er, „also wenn
       zusätzliche Kosten, wie Telefon oder die Anschaffung von Haushaltsgeräten,
       durch den Haushaltsvorstand abgedeckt sind.“ Haderthauer schrieb den
       Landkreisen nun, dass Flüchtlinge in Gemeinschaftsunterkünften nicht
       automatisch in Regelbedarfsstufe 3 eingruppiert werden könnten.
       
       1 Oct 2012
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) M. Halser
 (DIR) B. Kramer
       
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