# taz.de -- A 100: Senat bremst Kläger aus
       
       > Senatskanzlei droht Bürgermeister Schulz: Wenn dessen Bezirk
       > Friedrichshain-Kreuzberg gegen die Autobahn prozessiert, muss Schulz
       > eventuell persönlich zahlen.
       
 (IMG) Bild: Die A100 sei "im Gesamtinteresse der Stadt", glaubt die Senatskanzlei.
       
       Die Senatskanzlei droht dem Bezirksbürgermeister von
       Friedrichshain-Kreuzberg, Franz Schulz (Grüne): Wenn sein Bezirk weiter
       gegen die Autobahn 100 klagt, muss er gegebenenfalls persönlich die Kosten
       zahlen. Die Senatskanzlei von Klaus Wowereit (SPD) fordert in dem
       Schreiben, das der taz vorliegt, „dass der Bezirk von einer weiteren Klage
       absieht. Sollte der Bezirk dennoch Klage erheben, sehe ich mich veranlasst,
       Maßnahmen im Wege der Dienstaufsicht gegen Sie zu prüfen. Gegebenenfalls
       werden Sie für die entstandenen Kosten in Regress genommen.“
       
       Die Senatskanzlei argumentiert, „dass eine Klage vor dem
       Landesverfassungsgerichtshof unzulässig ist und darüber hinaus dem
       dringenden Gesamtinteresse Berlins am Ausbau der A 100 widerspricht“. Zu
       den Dienstpflichten eines Bezirksbürgermeisters gehöre „auch die
       gewissenhafte Überprüfung der Erfolgsaussichten von Klagen“. Die
       Senatskanzlei verweist darauf, dass zuletzt das Bundesverwaltungsgericht
       eine Klage des Bezirks abgelehnt hatte.
       
       Franz Schulz sagt, er sei völlig empört gewesen, als er den Brief las: „So
       etwas ist mir in 20 Jahren Tätigkeit beim Bezirk noch nicht passiert.“ Er
       empfinde das Schreiben der Senatskanzlei als „Maulkorb“ und meint: „Das ist
       der Versuch, eine andere politische Meinung zum Schweigen zu bringen.“
       
       Eine Vorabprüfung durch die Senatskanzlei, ob eine Klage zulässig ist, ist
       zudem gar nicht notwendig. „Wenn jemand Klage beim
       Landesverfassungsgerichtshof erhebt, prüft das Verfassungsgericht selbst,
       ob die Klage zulässig ist oder ob die Klage offensichtlich unbegründet
       ist“, erklärt Margret Diwell, die bis März Präsidentin des
       Landesverfassungsgerichts war. Wenn das der Fall ist, bekomme der Kläger –
       hier also der Bezirk – einen entsprechenden Hinweis.
       
       Oliver Igel, SPD-Bezirksbürgermeister von Treptow-Köpenick, kritisiert den
       Brief der Senatskanzlei: Das sei ein „unglückliches Vorgehen“, sagt er.
       „Ich erwarte, dass so etwas erst mal auf friedlichem Wege geklärt wird.“
       Auch wenn der Brief der Senatskanzlei beamtenrechtlich richtig sei, könne
       er die öffentliche Diskussion über die Verlängerung der Autobahn neu
       „befeuern“ und den Eindruck entstehen lassen, dass der Bezirk unterdrückt
       werde.
       
       „Beide Seiten schaukeln sich hoch“, sagt auch Christian Hanke,
       SPD-Bezirksbürgermeister von Mitte. Das Verhalten des Bezirkes sei ohne
       Zweifel eine Provokation, glaubt Hanke. „Die Senatskanzlei hingegen sagt:
       Entweder tanzt du als Bezirk nach unserer Pfeife – oder es gibt die Keule.“
       Doch letztendlich tue der Regierende Bürgermeister nur seine Pflicht, weil
       es bei der Klage um Steuermittel gehe. „Wir Bezirke sind eine nachgeordnete
       Verwaltungseinheit“, stellt Hanke klar. Tatsächlich ist das Land Berlin
       eine Einheitsgemeinde: Die Bezirke sind keine unabhängigen Gemeinden,
       sondern Verwaltungseinheiten des Landes. Das Land hat damit erheblich
       größere Möglichkeiten, auf die Bezirke Einfluss zu nehmen.
       
       31 Oct 2012
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Sebastian Heiser
 (DIR) Johannes Kulms
       
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