# taz.de -- Abtreibungsverbot in Polen: Lebensschützer und der „Fall Agata“
       
       > Vergewaltigungsopfer haben in Polen ein Recht auf Abtreibung. Doch das
       > hilft weder gegen Mobbing noch gegen falsche Beratung.
       
 (IMG) Bild: Neben Kinowerbung, Kampagnenbilder gegen Abtreibungen – Straßenszene in Lodz
       
       WARSCHAU taz | Vor vier Jahren suchte die 14-jährige Agata aus dem
       südostpolnischen Lublin verzweifelt einen Arzt, der ihr helfen konnte. Sie
       war nach einer Vergewaltigung schwanger geworden – und fühlte sich doch
       selbst noch als Kind. Agata wollte abtreiben. Doch obwohl der Teenager das
       Recht auf ihrer Seite hatte, begann für sie und ihre Mutter ein
       Spießrutenlauf durch halb Polen.
       
       Schuld daran waren vor allem radikale Pro-Life-Aktivisten und
       sensationslüsterne Journalisten, die mit allen Mitteln versuchten, einen
       Schwangerschaftsabbruch zu verhindern. Jetzt, vier Jahre später, gab der
       Europäische Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg den beiden Frauen
       recht – und verurteilte Polen zur Zahlung von 45.000 Euro Entschädigung und
       16.000 Euro Prozesskosten.
       
       Begonnen hatte die ganze Geschichte am 9. April 2008, als Mutter und
       Tochter beim Staatsanwalt Lublin Agatas Vergewaltigung durch ihren
       ebenfalls 14-jährigen Freund anzeigten. Als sich herausstellte, dass die
       Jugendliche schwanger war, stellte der Staatsanwalt das Attest aus, das
       nach polnischem Gesetz das Recht auf einen Abbruch bescheinigt. Doch das
       staatliche Krankenhaus in Lublin forderte zusätzlich ein – rechtlich
       nirgends vorgesehenes – Gutachten des Bezirksgynäkologen an.
       
       ## Einen Priester hinzugezogen
       
       Mutter und Tochter suchten ein weiteres Krankenhaus auf. Dort teilte man
       ihnen mit, dass der Eingriff lebensgefährlich für Agata sein könnte. Die
       Mutter müsse per Unterschrift versichern, dass sie über dieses Risiko
       aufgeklärt worden sei. Anschließend rief der zuständige Gynäkologe einen
       Priester an und forderte diesen auf, ins Krankenhaus zu kommen und dem
       Teenager ins Gewissen zu reden.
       
       Nach der Sonderbehandlung* durch den Kleriker unterschrieb die 14-Jährige,
       dass sie das Kind doch austragen wollte. Agata hatte es nicht gewagt, einem
       Priester zu widersprechen. Ihre so gewonnene Erklärung präsentierte der
       Gynäkologe triumphierend Agatas Mutter – und weigerte sich, den Eingriff
       vorzunehmen.
       
       Inzwischen hatten sich die Pro-Life-Anhänger Polens organisiert. Sie
       forderten die Staatsanwaltschaft auf, Agatas Mutter das Sorgerecht für ihre
       Tochter abzuerkennen. Das zuständige Familiengericht entschied blitzschnell
       – im Sinne der Abtreibungsgegner: Noch in der Nacht wurde das Mädchen von
       der Polizei von zu Hause abgeholt und in ein geschlossenes Heim für
       Minderjährige in ihrer Heimatstadt Lublin gebracht.
       
       ## Einen Tag vor Ablauf der Frist
       
       Dort wurde Agatas Handy weggeschlossen. Dann erschien ein weiterer
       Priester, der der Jugendlichen erklärte, dass sie in eine neue Familie
       eingewiesen werde, die die katholische Kirche für sie aussuchen werde.
       Anschließend stieß noch ein Psychologe hinzu. Beide Männer versuchten, das
       Mädchen zu überreden, das Kind doch zur Welt zu bringen. Vor Angst und
       Aufregung setzten Wehen ein. Agata begann zu bluten, musste ins Lubliner
       Krankenhaus gebracht werden, vor dem bereits Pro-Life-Anhänger und
       Journalisten warteten.
       
       Völlig verzweifelt wandten sich Mutter und Tochter nun an das Warschauer
       Gesundheitsministerium. Dieses forderte – gegen in Polen geltendes Recht –
       die Unterschrift dreier unabhängigen Zeugen. Diese sollten bestätigten,
       dass Agata tatsächlich einen Schwangerschaftsabbruch wollte. Dann schickten
       die Beamten Mutter und Tochter ins 500 Kilometer entfernte Danzig. Dort
       endlich, am letzten möglichen Tag vor dem Verstreichen der legalen Frist,
       nahm ein Gynäkologe den Abbruch vor.
       
       Nun, vier Jahre später, urteilten die Richter am Europäischen Gerichtshof
       für Menschenrechte in Straßburg, dass Polen als Staat Agata grausam
       behandelt und erniedrigt habe, sie willkürlich in einer geschlossenen
       Anstalt festgehalten und ihr Recht auf eine geschützte Privatsphäre
       verletzt habe.
       
       Damit habe Polen nicht nur in drei Fällen gegen die Europäische
       Menschenrechtskonvention verstoßen, sondern auch eine Staatsbürgerin Polens
       daran gehindert, von dem ihr gesetzlich zustehenden Recht Gebrauch zu
       machen. Polen als Rechtsstaat müsse seinen Bürgern garantieren, dass das
       vom Gesetzgeber geschaffene Recht nicht „illusorisch“ sei, sondern
       tatsächlich erfolgreich eingefordert werden könne, so die Straßburger
       Richter.
       
       *Anmerkung der Redaktion: Der Begriff „Sonderbehandlung“ wurde der Autorin
       von der Redaktion in den Text redigiert. Wir entschuldigen uns für diese
       missliche Wortwahl. Da bereits Leser auf diese Fehlleistung hingewiesen
       haben, lassen wir den Ausdruck stehen.
       
       31 Oct 2012
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Gabriele Lesser
 (DIR) Gabriele Lesser
       
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