# taz.de -- Schmerzensgeld für „Mann in Blau“: Polizeischläge ins Kontor
       
       > Ein Demonstrant erhält 10.000 Euro Entschädigung, weil er von Polizisten
       > verprügelt wurde. Sein Anwalt findet die Summe noch „bescheiden“.
       
 (IMG) Bild: Ein Video auf youtube dokumentiert den Polizeiübergriff.
       
       Wenn die Polizei zuschlägt, kann das teuer werden: Ein Mann, der im Jahr
       2009 von Polizisten verprügelt wurde, erhält ein Schmerzensgeld in Höhe von
       10.000 Euro. Wie erst jetzt bekannt wurde, stimmte das Land Berlin einem
       entsprechenden Vergleich am 16. Oktober zu.
       
       Oliver H. war im September vor drei Jahren am Rande der
       Datenschutz-Demonstration „Freiheit statt Angst“ von zwei Beamten mit
       Faustschlägen zu Boden gestreckt worden, weil er einen Platzverweis nicht
       befolgt haben soll. Handyvideos von der Tat sorgten im Internet für
       Empörung. Ein Amtsgericht verurteilte die Polizisten im April zu
       Geldstrafen von 6.000 Euro wegen Körperverletzung im Amt.
       
       Johannes Eisenberg, Anwalt des Opfers, bezeichnete den nun parallel am
       Landgericht geschlossenen zivilrechtlichen Vergleich als „erste
       Anerkennung, dass meinem Mandanten massives Unrecht geschehen ist“. Gegen
       das Amtsgerichtsurteil hatten nämlich alle Beteiligten Berufung eingelegt.
       Die Polizisten wollen einen Freispruch, Staatsanwaltschaft und Opferanwalt
       härtere Strafen. Dass das Land dem Vergleich zustimmte, ist für Eisenberg
       ein „Schuldeingeständnis“. Er kündigte an, seine Berufung zurückzuziehen,
       wenn dies die Gegenseite auch tue.
       
       Da die Polizisten Beamte sind, muss das Schmerzensgeld nicht von ihnen
       gezahlt werden, sondern – in „Amtshaftung“ – vom Land Berlin. Ein Arzt
       hatte damals bei Oliver H. einen Oberlippen-Abriss, Hautabschürfungen,
       Schwellungen und eine Traumatisierung festgestellt. Der Vergleich gilt auch
       eine „Verletzung des Persönlichkeitsrechts“ von Oliver H. mit ab. Der
       damalige Polizeipräsident hatte ihn fälschlich beschuldigt, die Verhaftung
       selbst provoziert zu haben. Die Staatsanwaltschaft sah dagegen keinerlei
       Fehlverhalten von H.
       
       Die Polizei kommentierte den Vergleich nicht – er sei ja mit dem Land
       geschlossen. Auch sei das Strafverfahren noch offen, so ein Sprecher.
       Schmerzensgeldzahlungen seiner Behörde bezeichnete er als „selten“, die
       Höhe des aktuellen Vergleichs falle aber nicht aus dem Rahmen. Anwalt
       Eisenberg hingegen nannte die 10.000 Euro „ungewöhnlich hoch“, aus Sicht
       des Opfers sei die Höhe dennoch „bescheiden“.
       
       Generell werden Polizisten selten verurteilt. So führten im letzten Jahr
       417 Strafverfahren wegen Körperverletzung im Amt nur zu 3 Verurteilungen.
       Zu Schmerzensgeldzahlungen sind nur Einzelfälle bekannt. So wurden einem
       Hertha-Fan im Februar 2.000 Euro zugesprochen, weil er nach einem
       Fußballspiel von einem Einsatzwagen umgefahren wurde.
       
       In Aachen erhielt ein Mann im Februar 6.000 Euro, weil er versehentlich von
       einem Polizeihund gebissen wurde. Am meisten bekam 2009 ein 39-jähriger
       Nordrhein-Westfale: 100.000 Euro. Er hatte in betrunkenem Zustand einen
       Mädchen-Fanfarenzug gestört. Die Polizei griff so brutal zu, dass er nun
       querschnittsgelähmt ist.
       
       9 Nov 2012
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Konrad Litschko
       
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 (DIR) Polizei
       
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