# taz.de -- Urteil zu Krankmeldungen: Attest schon ab dem ersten Tag
       
       > Das Bundesarbeitsgericht hat entschieden: Arbeitgeber dürfen von ihren
       > Beschäftigten schon ab dem ersten Krankheitstag ein Attest einfordern –
       > ohne spezielle Begründung.
       
 (IMG) Bild: Gelbes Glück: eine Krankschreibung.
       
       ERFURT dpa | Beschäftigte müssen auf Verlangen ihres Arbeitgebers schon am
       ersten Krankheitstag ein ärztliches Attest vorlegen. Das entschied das
       Bundesarbeitsgericht am Mittwoch in Erfurt. Die Arbeitgeber müssen demnach
       auch nicht begründen, warum sie bereits so früh einen Krankenschein
       vorgelegt bekommen wollen. Vielmehr liege es in ihrem Ermessen, dies auch
       ohne objektiven Anlass von ihren Mitarbeitern zu verlangen, entschieden die
       obersten deutschen Arbeitsrichter.
       
       Damit wurde die Klage einer Redakteurin des Westdeutschen Rundfunks in Köln
       zurückgewiesen. Sie war nach einer Krankmeldung im November 2010 von ihrem
       Arbeitgeber aufgefordert worden, künftig schon am ersten Krankheitstag ein
       Attest vorzulegen. Die Klägerin hatte sich bereits in den Vorinstanzen
       erfolglos gegen die Anweisung ihres Arbeitgebers gewehrt.
       
       In Deutschland gibt es laut Statistischem Bundesamt derzeit 37,2 Millionen
       Arbeitnehmer. Bundesweit waren Arbeitnehmer im vergangenen Jahr
       durchschnittlich 9,5 Arbeitstage krankgemeldet. Den niedrigsten
       Krankenstand der vergangenen 20 Jahre gab es 2007 mit rund 7,9 Fehltagen.
       
       Gesetzlich sind Beschäftigte verpflichtet, ihren Arbeitgeber unverzüglich
       zu informieren, wenn sie wegen Krankheit ausfallen. Spätestens am vierten
       Krankheitstag muss eine entsprechende Bescheinigung eines Arztes vorgelegt
       werden. Das Entgeltfortzahlungsgesetz räumt dem Arbeitgeber aber auch das
       Recht ein, schon früher einen Krankenschein zu verlangen.
       
       14 Nov 2012
       
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