# taz.de -- Klage vorm Bundesverfassungsgericht: Herman verliert im „Meinungskampf“
       
       > Die ehemalige „Tagesschau“-Sprecherin Eva Herman ist erneut vor Gericht
       > gescheitert. Die Verfassungshüter wiesen ihre Klage wegen eines
       > umstrittenen Zitates ab.
       
 (IMG) Bild: Eva Herman vor Gericht. Aber wo sind die NS-Mütter?
       
       KARLSRUHE afp/dapd | Die vom NDR entlassene frühere „Tagesschau“-Sprecherin
       Eva Herman hat den Rechtstreit um ihre lobenden Worte zum Mutterbild
       während des Dritten Reiches endgültig verloren. Ein kritischer Beitrag im
       Hamburger Abendblatt zu Hermanns Äußerung während einer Buchpräsentation im
       September 2007 verletze ihr Persönlichkeitsrecht nicht, wie das
       Bundesverfassungsgericht in einem am Dienstag veröffentlichten Beschluss
       entschied. (Az: 1 BvR 2720/11)
       
       Die Verfassungshüter bestätigten damit ein Urteil des Bundesgerichtshofs
       (BGH), wonach die Zeitung zwar Halb- und Stummelsätze von Hermans Äußerung
       während der Buchpräsentation gedanklich zusammengefasst, doch ihrer
       „Gedankenführung“ korrekt widergegeben habe.
       
       Zuvor hatte das Oberlandesgericht Köln die Axel Springer AG zu 25.000 Euro
       Schmerzensgeld verurteilt, weil die Zeitung die umstrittene Äußerung nicht
       richtig wiedergegeben habe. Die dagegen gerichtete Revision der Axel
       Springer AG war dann vor dem BGH erfolgreich.
       
       Die Zeitung hatte damals über die Präsentation von Hermans Buch „Das
       Prinzip Arche Noah - warum wir die Familie retten müssen“ geschrieben: „In
       diesem Zusammenhang machte die Autorin einen Schlenker zum Dritten Reich.
       Da sei vieles sehr schlecht gewesen, zum Beispiel Adolf Hitler, aber
       einiges eben auch sehr gut. Zum Beispiel die Wertschätzung der Mutter. Die
       hätten die 68er abgeschafft, und deshalb habe man nun den
       gesellschaftlichen Salat. Kurz danach war diese Buchvorstellung Gott sei
       Dank zu Ende.“
       
       Den Verfassungshütern zufolge erkennt der Leser, dass es sich dabei um eine
       „verkürzende und verschärfende Zusammenfassung der Buchvorstellung handelt.
       Weil es Hermann nicht gelungen sei, sich unmissverständlich auszudrücken,
       müsse sie diese Kritik „als zum Meinungskampf gehörig“ hinnehmen.
       
       27 Nov 2012
       
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