# taz.de -- Kontakte zum Hassportal Kreuz.net: Des Kardinals verlorener Sohn
       
       > Ein Priester des Bistums Mainz hatte Kontakt zu den Betreibern von
       > Kreuz.net und schickte ihnen sogar Texte. Konsequenzen wird das aber
       > nicht haben.
       
 (IMG) Bild: Vergeben, obwohl er sich unter Schweine begeben hatte: Gemälde zum biblischen Gleichnis „Der verlorene Sohn“.
       
       MAINZ/NIEDER-RAMSTADT epd | Die Kontakte des katholischen Pfarrers Hendrick
       Jolie zu dem Hassportal „kreuz.net“ haben keine dienstrechtlichen
       Konsequenzen. Der Mainzer Bischof, Kardinal Karl Lehmann, habe ein
       Entschuldigungsschreiben des Priesters in Nieder-Ramstadt bei Darmstadt
       akzeptiert, teilte das Bistum am Dienstag mit. Zuvor war es zu einem
       Gespräch zwischen leitenden Bistumsvertretern und Jolie gekommen.
       
       Dabei hatte der Pfarrer Kontakte zu der bislang anonym gebliebenen
       Redaktion zugegeben. Entgegen früherer Darstellungen räumte er auch ein,
       dem Portal auch Texte zur Veröffentlichung geliefert zu haben.
       
       Diese Mitwirkung sei „eines Priesters unwürdig“ und habe auch die Kirche
       beschädigt, erklärte das Bistum. Jolie selbst habe sein „unkluges und
       unüberlegtes Handeln“ inzwischen in einem Schreiben bedauert und
       angekündigt, sein öffentliches Wirken zu überdenken. Das Bistum betonte
       zugleich, Jolies Texte hätten „nach dem heutigen Kenntnisstand“
       kirchenpolitische Themen zum Inhalt gehabt. Der Pfarrer stehe somit nicht
       im Verdacht, Urheber strafbarer und menschenverachtender Artikel zu sein.
       
       Gegen die anonymen „kreuz.net“-Betreiber ermittelt die Staatsanwaltschaft
       Berlin wegen Volksverhetzung, nachdem auf der Internetseite ein Hetzartikel
       zum Tod des schwulen Schauspielers Dirk Bach veröffentlicht wurde. Das
       Bundesamt für Verfassungsschutz stuft die seit 2004 aktive Seite als
       grundgesetzwidrig ein. „Kreuz.net“ zeichne sich „durch homophobe,
       muslimfeindliche und antisemitische Äußerungen“ aus. Etliche Beiträge seien
       nicht vom Grundrecht der Meinungsfreiheit gedeckt und überschritten „die
       Grenzen zur Strafbarkeit“.
       
       27 Nov 2012
       
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