# taz.de -- Durchsuchung bei "Morgenpost": Springer hat was für Polizisten übrig
       
       > Ein Redakteur der "Berliner Morgenpost" soll einen Polizisten bestochen
       > haben. Die Staatsanwaltschaft beschlagnahmt bei Durchsuchung Beweismittel
       
 (IMG) Bild: Ganz so heilig wie der Papst ist der Springer-Verlag offenbar nicht... Verlagsgebäude in Berlin.
       
       Erstmals seit vielen Jahren hat die Berliner Staatsanwaltschaft die
       Redaktionsräume einer Zeitung durchsuchen lassen. Am Mittwoch wurde der
       Arbeitsplatz eines Reporters in den Räumen der Berliner Morgenpost gefilzt.
       Laut dem Sprecher der Staatsanwaltschaft, Martin Steltner, ist auch die
       Privatwohnung des Journalisten durchsucht worden. Dabei habe die
       Staatsanwaltschaft unter anderem Computer beschlagnahmt. Die Morgenpost
       erscheint im Axel Springer Verlag.
       
       Gegen den Journalisten wird ermittelt, weil er einen Beamten des
       Landeskriminalamts (LKA) für die Weitergabe von Informationen aus einem
       Ermittlungsverfahren bestochen haben soll. Das Ermittlungsverfahren geht
       auf eine missglückte Großaktion der Polizei gegen eine Gruppe Hells Angels
       Ende Mai zurück. Das Charter, das bei dieser Gelegenheit verboten werden
       sollte, hatte von der geplanten Razzia Wind bekommen und sein Klubhaus tags
       zuvor ausgeräumt. Aber auch Medien wie Spiegel Online und die Morgenpost
       wussten frühzeitig Bescheid. Für die Polizei war deshalb klar: Der
       Informant muss aus ihren eigenen Reihen kommen. Im August wurden der
       Arbeitsplatz und die Wohnung eines Beamten durchsucht, der im
       Rockerdezernat des LKAs tätig ist.
       
       Bei den seinerzeit sichergestellten Beweismitteln befanden sich jene
       Unterlagen, die nun zu der Durchsuchung bei dem Redakteur der Berliner
       Morgenpost führten. Nach Informationen der taz war bei dem Beamten eine an
       den Axel Springer Verlag gerichtete Rechnung gefunden worden. Ausgewiesen
       ist eine Summe von 3.000 Euro. Der Beleg für diese Rechnung, erfuhr die
       taz, wurde den Ermittlern am Mittwoch unmittelbar vor der eigentlichen
       Durchsuchung im Springer Verlag ausgehändigt.
       
       Der Vorwurf der Bestechung ist ein für eine Zeitung mehr als
       rufschädigender Vorgang. Von der Morgenpost war am Freitag zu der Rechnung
       keine Stellungnahme zu erhalten. In einer allgemeinen Pressererklärung
       teilte der Verlag mit: „Wir weisen die Verdächtigung gegenüber einem
       unserer Redakteure zurück. Die Durchsuchung ist grob unverhältnismäßig und
       rechtswidrig“. Mit Blick auf die grundrechtlich geschützte Pressefreiheit
       und das Redaktionsgeheimnis habe der Verlag Rechtsmittel eingelegt.
       Justizsprecher Steltner bestätigte, dass die beschlagnahmten Festplatten
       bis zu einer Entscheidung des Landgerichts nicht ausgelesen würden.
       
       Die Journalistenverbände übten scharfe Kritik an der Polizeiaktion.
       Alexander Fritsch vom Deutschen Journalisten-Verband (DJV) sagte,
       Quellenschutz sei „ein so hohes Gut, dass man auch wegen eines solchen
       Verdachts keine Redaktion durchsuchen sollte“. Auch die Deutsche
       Journalistinnen- und Journalisten-Union bei Ver.di bezeichnete das Vorgehen
       der Behörden als „vollkommen unverhältnismäßig“. Anscheinend stehe die
       Berliner Polizei sehr unter Druck, endlich einen „Maulwurf“ zu
       präsentieren, so Bundesgeschäftsführerin Cornelia Haß.
       
       Der beschuldigte Redakteur ist langjähriger Polizeireporter der Morgenpost.
       „Er geht dahin, wo es kracht, raucht und wehtut“, pries die Zeitung
       unlängst einen seiner Artikel. In Journalistenkreisen kursiert über ihn die
       Meinung, absolut integer zu sein. Wegen seiner guten Kontakte zur Polizei
       sei er den Ermittlern ein Dorn im Auge. „Man wollte bei ihm mal auf den
       Busch klopfen“, so Kollegen. Eine Durchsuchung, die dem Zweck dient,
       Informanten eines Journalisten zu ermitteln, ist laut
       Bundesverfassungsgericht rechtswidrig.
       
       30 Nov 2012
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Plutonia Plarre
       
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