# taz.de -- Umgang mit Landesgrundstücken: Abgeordnete am Drücker
       
       > Das Parlament soll bei jedem Landesgrundstück das letzte Wort haben -
       > auch bei denen der Landesbetriebe. Der Senat wollte etwas Anderes.
       
 (IMG) Bild: Die Macher des Clubs Kater Holzig werden am Holzmarkt ihr Projekt entwickeln.
       
       SPD und CDU im Abgeordnetenhaus wollen bei Grundstücksverkäufen des Landes
       weit mehr als bisher mitreden können. In einem am Mittwoch vorgelegten
       Gesetzentwurf zur neuen Liegenschaftspolitik verankern sie das sogenannte
       Selbstbefassungsrecht des Parlaments für solche Geschäfte. Bislang haben
       die Abgeordneten ab einem Preis von 3 Millionen Euro das letzte Wort,
       darunter entscheidet allein der Senat. Die Reform soll auch für die
       landeseigenen Unternehmen wie BSR und BVG gelten. Der Senat hingegen hatte
       die Landesbetriebe ausgenommen, als er vor zwei Monaten sein Konzept zur
       neuen Liegenschaftspolitik vorstellte.
       
       Bei der neuen Liegenschaftspolitik geht es im Kern darum, nicht allein nach
       höchstem Gebot zu verkaufen. Wenn nötig, soll stattdessen die geplante
       Nutzung den Ausschlag geben. Auf diesem Weg hofft etwa
       Stadtentwicklungssenator Michael Müller (SPD), mehr günstigen Wohnungsbau
       möglich zu machen. Finanzsenator Ulrich Nußbaum (parteilos) hatte sich
       gegen einen Verkauf unter Höchstwert gewehrt, weil dem Land dadurch Geld
       für andere wichtige Ausgaben verloren gehe – er befürchtete, dass
       begünstigt werde, wer am lautesten schreie, also die beste Lobbyarbeit
       betreibe. Das Ende September präsentierte Konzept sollte System in die
       Sache bringen, konnte den Streit aber nicht beenden.
       
       Das, was die Chefs der Koalitionsfraktionen, Raed Saleh (SPD) und Florian
       Graf (CDU), nun vorlegten, geht deutlich über dieses Konzept hinaus. Nach
       ihren Vorstellungen sollen der Senat und die Landesbetriebe den
       Hauptausschuss des Parlaments von jedem geplanten Verkauf informieren. Der
       Ausschuss soll dann entscheiden, ob das Parlament die Sache an sich zieht.
       
       Die bisherige Rechtslage degradierte das Abgeordnetenhaus erst jüngst zum
       Zuschauer: Bei der Diskussion über ein Grundstück der landeseigenen BSR an
       der Holzmarktstraße konnten Abgeordnete nur fordern, an die Macher des
       Clubs KaterHolzig zu verkaufen – entscheiden durften sie nicht. Das
       Parlament soll auch beschließen können, Grundstücke zu übernehmen, die die
       Landesbetriebe nicht für ihre Zwecke brauchen. Als Entschädigung soll es
       den marktüblichen Preis geben.
       
       Finanzsenator Nußbaum hatte sich gegen eine Enteignung ausgesprochen: Man
       könne nicht erst Unternehmen Eigenständigkeit zugestehen und ihnen
       ebendiese dann wieder nehmen. Seine Senatsverwaltung reagierte jetzt nicht
       eben euphorisch auf den Gesetzentwurf der Fraktionen. „Wir werden
       sicherlich in der nächsten Hauptausschusssitzung Gelegenheit finden, das
       Liegenschaftskonzept sowie die Vorschläge der Fraktionen zu erörtern“,
       äußerte sich Sprecherin Kathrin Bierwirth dazu.
       
       Die Oppositionsfraktionen überzeugte der Gesetzentwurf nicht. Zu spät kommt
       er für den Grünen-Finanzexperten Jochen Esser. Er lobte zwar das
       Selbstbefassungsrecht, will aber die Befugnisse noch verbindlicher
       festschreiben lassen. Katrin Lompscher (Linke) sieht in dem Entwurf
       überhaupt keinen Kurswechsel weg von der bisherigen Verkaufspolitik: „Es
       bleibt fast alles beim Alten.“ Sie begrüßte aber, dass das Parlament
       Zugriff auf die Landesbetriebe haben soll.
       
       5 Dec 2012
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Stefan Alberti
       
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