# taz.de -- ENERGIEWENDE: Windräder gegen Bürgerwillen
       
       > In der Gemeinde Meezen im Naturpark Aukrug dürfen trotz ablehnendem
       > Bürgerentscheid Windkraftanlagen aufgestellt werden. Die Initiatoren
       > fühlen sich von der Landesplanung überrumpelt.
       
 (IMG) Bild: Die Fledermaus ist in Gefahr: Sie ortet die Windradflügel nicht, sagt die Bürgerinitiative
       
       Die Fläche war einfach plötzlich da. Als im Mai 2012 die
       schleswig-holsteinische Landesregierung den zweiten Entwurf ihrer Pläne
       vorstellte, wo im Land überall Windräder gebaut werden dürfen, da gab es
       auf den Planungskarten auch eine Markierung im Gebiet der Gemeinde Meezen.
       Rund 34 Hektar des 370-Einwohner-Dorfes im Naturpark Aukrug sollen zur
       Windeignungsfläche werden, als Ergänzung zu einem Gebiet in einer
       Nachbargemeinde. Das lehnt eine Initiative um den Meezener Hartmut Ralf ab.
       Sie organisierte einen Bürgerentscheid, gewinnt ihn – und hat den Kampf
       gegen die Windmühlen wohl doch verloren. Am Freitag machen die Piraten im
       Kieler Landtag diesen Fall zum Thema.
       
       Denn die Gruppe hat es schwerer als Windkraftgegner andernorts. Nachdem die
       Landesregierung im Mai ihre überarbeiteten Pläne vorstellte, ist eine
       Anhörungsfrist von sechs Wochen vorgesehen. Denn vielerorts werden die
       Flächen ja schon zum zweiten Mal diskutiert. Aber eben nicht in Meezen.
       
       „Wir sind davon völlig überrascht worden“, sagt Ralf. Denn: Vorgeschlagen
       hatten diese Fläche weder die Gemeinde noch der Kreis – wie es sonst üblich
       war. Auch im ersten Entwurf der Landesregierung tauchte das Gebiet in
       Meezen nicht auf. Doch es schien zunächst so, als wäre die politische
       Unterstützung in dem Dorf im Süden des Kreises Rendsburg-Eckernförde kein
       Problem. Einstimmig stimmt Mitte Juni die Gemeindevertretung der Aufnahme
       zu.
       
       Doch die Windkraft-Initiative aus dem Naturpark Aukrug protestiert gegen
       diesen Beschluss. Sie bemängelt, dass mit dem Bau von Windkraftanlagen in
       den Naturpark eingegriffen wird, die Vögel und Fledermäuse in diesem
       geschützten Gebiet in Gefahr geraten. Die Windkraft-Gegner sorgen sich auch
       um das Landschaftsbild und haben keine Lust auf den Lärm der Anlagen und
       den Schattenwurf. Den Bürgerentscheid über die Windeignungsfläche gewinnen
       die Gegner – mit 137 zu 118 Stimmen. Doch er findet erst am 11. November
       statt. Das ist weit nach dem offiziellen Anhörungszeitraum und eine Woche
       nach dem die Landesregierung auf einer Kabinettssitzung die neuen
       Regionalpläne beschlossen hat, in denen die Windeignungsflächen
       festgehalten sind. Am 17. Dezember werden sie rechtskräftig.
       
       „Uns sind die Rechte genommen worden“, sagt Ralf von der Initiative. Ein
       Bürgerentscheid habe aufgrund der Fristen nicht schneller stattfinden
       können, sagt er und verlangt, dass die Flächen wieder aus den Plänen
       genommen werden. „Die Regierung weist die Flächen gegen den Willen der
       Bürger aus.“
       
       Das sieht die Landesregierung anders: „Die rechtliche Beteiligung der
       Bürgerinnen und Bürger der Gemeinde Meezen ist durch ihr hierfür
       kommunalverfassungsrechtlich vorgesehenes Organ erfolgt“, sagt Lars Bethge,
       Sprecher der Staatskanzlei. In einer Stellungnahme zu einer ähnlichen
       Kritik schrieben die Beamten: „Die Landesplanung ist nicht verpflichtet,
       die Beteiligungsfristen so zu gestalten, dass in jedem Fall noch
       Bürgerentscheide stattfinden können“.
       
       Mit der Skepsis gegenüber der Fläche in Meezen ist Ralf nicht allein. Auch
       der Kreis Rendsburg-Eckernförde wandte sich an die Landesplaner in der
       Staatskanzlei: Er bat darum, wegen des Naturschutzes die Fläche um 40
       Prozent zu verkleinern. Das Kieler Umweltministerium als oberste
       Naturschutzbehörde überzeugt das nicht. Der Vorschlag sei „fachlich nicht
       weiter hinterlegt“ gewesen, schreibt die Sprecherin. Es seien aber
       artenschutzfachliche Vorbehalte und Prüferfordernisse formuliert worden.
       Die sind wirksam, wenn es tatsächlich Bauanträge für die Errichtung von
       Windkraftanlagen in Meezen gibt. Im Genehmigungsverfahren muss nun
       besonders geprüft werden, was das für Auswirkungen auf den Schwarzstorch,
       den Weißstorch, den Seeadler, den Uhu, den Rotmilan sowie das
       Fledermausvorkommen hat. Die zu erwartende Folge: Auflagen.
       
       13 Dec 2012
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Daniel Kummetz
       
       ## TAGS
       
 (DIR) Energiewende
       
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