# taz.de -- Kommentar EU-Datenschutzverordnung: Der Buhmann aus Brüssel hat recht
       
       > Das „Recht auf Vergessen“ ist das Herzstück der neuen
       > EU-Datenschutzverordnung. Es hat seine Berechtigung – auch wenn es aus
       > Brüssel kommt.
       
 (IMG) Bild: Das böse EU-Parlament? Nicht immer – und dafür braucht es noch nicht einmal ein großes Neon-Herz am Gebäude.
       
       Die Europäische Union ist immer der Buhmann. Die Gesetze aus Brüssel
       bedrohen, so lautet ein beliebtes Argument in Berlin, die bewährten
       deutschen Standards, die doch über denen der Nachbarländer liegen. Die EU
       soll sich nicht einmischen.
       
       Bei Gurkenkrümmung oder Verpackungsgrößen mag das vielleicht richtig sein.
       Im Falle der geplanten europäischen Datenschutzverordnung ist es aber
       grundfalsch. Der Vorschlag der EU-Kommission, der nun im Europäischen
       Parlament diskutiert wird, ist der einzige richtige Schritt im
       Internetzeitalter. Er wäre endlich eine effektive Waffe gegen exzessive
       Datensammler wie Facebook und Google.
       
       Sicher: Zunächst ist es die Verantwortung jedes Einzelnen, welche
       Kommentare oder Fotos er ins Netz stellen will. Oft ist es für den
       Verbraucher aber gar nicht ersichtlich, welche Daten von den Unternehmen
       gespeichert werden – geschweige denn, ob sie womöglich an Dritte
       weitergegeben werden. Und was der Bürger auf seiner Internetseite löscht,
       ist damit noch lange nicht aus den Datenbanken der Anbieter verschwunden.
       Dort werden ohne sein Wissen oft dennoch die Daten weiter vorgehalten.
       
       Ein Ende genau dieser Praxis fordert nun die Europäische Kommission. Das
       „Recht auf Vergessen“ ist das Herzstück der neuen Datenschutzverordnung. Es
       hat seine ganze Berechtigung – auch angesichts von Internetmobbing, das in
       einigen Fällen schon zum Suizid der Betroffenen geführt hat.
       
       Jeder muss über seine Daten selbst entscheiden können. Dafür haben die
       Anbieter, die mit den Daten ihr Geld machen, zu sorgen – ob sie wollen oder
       nicht. Dass sich die deutsche Bundesregierung dagegen sträubt, ist ein
       Armutszeugnis. Und dass der deutsche Datenschutz dafür als Argument ins
       Feld geführt wird, eine Täuschung der Bürger.
       
       Denn zurzeit gilt auf Facebook- oder Google-Seiten kein deutscher
       Datenschutz, auch wenn der Nutzer die deutsche Staatsbürgerschaft hat.
       Derzeit gilt der Datenschutz des Landes, in dem die Firma ihren Sitz hat.
       Darauf hat die Bundesregierung keinen Einfluss. Noch nicht. Mit der neuen
       EU-Verordnung würde sich das ändern: Diese Regeln sollen nämlich überall
       dort gelten, wo Daten von EU-Bürgern verarbeitet werden. Ganz gleich, in
       welchem Land. Das wäre ein erheblicher Fortschritt. Und als solcher sollte
       die Verordnung gesehen werden – auch wenn sie aus Brüssel kommt.
       
       9 Jan 2013
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Ruth Reichstein
       
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