# taz.de -- Anhörung der indischen Vergewaltiger: 25 Minuten vor dem Schnellgericht
       
       > Fünf der sechs mutmaßlichen Vergewaltiger einer indischen Frau wurden
       > Montag erstmals angehört. Bevor der Prozess starten kann, haben ihre
       > Anwälte noch eine Reihe von Einwänden.
       
 (IMG) Bild: Auf dem Weg zur Anhörung: Der Bus mit den Angeklagten.
       
       NEU DEHLI dpa/dapd/afp | Gut drei Wochen nach dem Tod einer vergewaltigten
       Inderin sind fünf ihrer mutmaßlichen Peiniger erstmals vor einem neuen
       Schnellgericht in Neu Delhi erschienen. Vor der Sitzung am Montag in der
       Hauptstadt schloss Richter Yogesh Khanna die Öffentlichkeit aus. Die
       23-jährige Inderin war am 16. Dezember in einem fahrenden Bus in Neu Delhi
       von mehreren Männern brutal vergewaltigt worden. 13 Tage später starb sie
       an ihren Verletzungen. Die Tat hatte landesweit Proteste ausgelöst und auch
       international Schlagzeilen gemacht.
       
       Die Anhörung dauerte nur etwa 25 Minuten. Anwälte der Beschuldigten
       berichteten anschließend, die Staatsanwaltschaft habe dem Richter die
       Anklageschrift übergeben, die bei der nächsten Sitzung an diesem Donnerstag
       debattiert werden solle. Der eigentliche Mordprozess beginnt erst, nachdem
       sich die Angeklagten für schuldig oder unschuldig erklärt haben. Ein Datum
       für den Prozessbeginn steht noch nicht fest.
       
       Zuvor haben die Verteidiger Gelegenheit, die Punkte der Anklageschrift vor
       Gericht infrage zu stellen. Den fünf Verdächtigen vor dem Schnellgericht
       droht die Todesstrafe. Der sechste Verdächtige soll minderjährig sein und
       daher vor ein Jugendgericht gestellt werden.
       
       Die Verteidiger der Beschuldigten behaupten, ihre Mandanten seien von der
       Polizei misshandelt worden und sollten mit Schlägen zu Geständnissen
       gezwungen werden. Der Anwalt A. P. Singh sagte ferner, er habe bei Gericht
       beantragt, auch einen seiner beiden Mandanten als Jugendlichen
       anzuerkennen.
       
       ## Falsches Geburtsdatum
       
       Er sei am 1. März 1995 geboren worden und damit zum Zeitpunkt der Tat am
       16. Dezember 2012 noch nicht volljährig gewesen. Er müsse daher ebenso wie
       der sechste Verdächtige vor ein Jugendgericht gestellt werden. Die Polizei
       habe den Geburtstag fälschlicherweise mit dem 1. März 1994 angegeben.
       
       M. L. Sharma, ein zweiter Anwalt, beantragte außerdem beim
       Verfassungsgericht, den Prozess in ein Gericht außerhalb Neu Delhis zu
       verlegen. Er argumentiert, wegen der Proteste und Berichterstattung in den
       Medien sei ein neutrales Verfahren nicht gewährleistet. Der
       Nachrichtensender NDTV berichtete, das Gericht werde sich vermutlich an
       diesem Dienstag mit dem Antrag befassen.
       
       Die Mutter des 23-jährigen Vergewaltigungsopfers fordert die Todesstrafe
       für die sechs mutmaßlichen Peiniger ihrer Tochter. Auch der jüngste
       Verdächtige, der nach eigenen Angaben noch minderjährig ist, habe den Tod
       verdient, sagte die Frau kürzlich in einem Interview. Er sei der brutalste
       der Männer gewesen.
       
       ## Sonia Gandhi verurteilt die Tat
       
       Die hohe Zahl von Vergewaltigungen und allgemein der Umgang mit Frauen sind
       seit dem Fall zu einem breit diskutierten gesellschaftspolitischen Thema in
       Indien geworden. Die Vorsitzende der regierenden Kongress-Partei, Sonia
       Gandhi, verurteilte am Sonntag die „beschämende“ Behandlung von Frauen in
       ihrem Land. „Wir können nicht eine beschämende Geisteshaltung in der
       Gesellschaft tolerieren, die zu unaussprechbaren Grausamkeiten gegen Frauen
       und Kindern führt“, sagte Gandhi bei einem Parteitreffen.
       
       Die Zahl der Vergewaltigungen in Neu Delhi nahm laut Polizeistatistiken im
       vergangenen Jahr um 23 Prozent zu. Für das Jahr 2012 wurden 706 Fälle
       registriert. Allein seit der Gruppenvergewaltigung vom 16. Dezember wurden
       45 Fälle von Vergewaltigung und 75 Fälle von sexueller Belästigung
       gemeldet.
       
       Indien wird die Todesstrafe nur noch in Ausnahmefällen verhängt. Im
       November wurde zum ersten Mal nach acht Jahren ein Todesurteil vollstreckt.
       Hingerichtet wurde damals der einzige überlebende Attentäter der Anschläge
       von Mumbai im November 2008, bei denen 166 Menschen getötet worden waren.
       
       21 Jan 2013
       
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