# taz.de -- Fluglärm in Tegel: EU-Verordnung verhindert Entlastung
       
       > Die CDU will Flüge vom Flughafen Tegel nach Schönefeld verlegen. Nur:
       > Trotz breiter Unterstützung ist dies rechtlich nicht möglich.
       
 (IMG) Bild: Bleibt weiter im Hochbetrieb: Flughafen Tegel
       
       Die CDU erhält viel Unterstützung für den Vorschlag, mehr Flugverkehr von
       Tegel nach Schönefeld zu verlagern – aber niemand weiß so richtig, wie das
       klappen kann. Der CDU-Vorstand hatte die Flughafengesellschaft in einem
       Positionspapier zu einer „gerechteren Verkehrsverteilung“ aufgefordert:
       „Mehr als 300 Flugbewegungen in Tegel gegenüber weniger als 100 in
       Schönefeld stellen keine befriedigende Situation dar.“
       
       In Tegel bekommen laut Angaben der Länder Berlin und Brandenburg tagsüber
       183.700 Menschen einen Fluglärm von über 55 Dezibel ab, in Schönefeld sind
       es 6.400 Menschen. Der Flughafen Tegel sollte schließen, sobald in
       Schönefeld der neue Großflughafen BER eröffnet. Der Termin wurde mehrfach
       verschoben, er ist derzeit nicht absehbar. So lange werden die beiden
       Altflughäfen weitergenutzt.
       
       Ole Kreins, verkehrspolitischer Sprecher der Berliner SPD-Fraktion,
       unterstützt die Forderung einer Verlagerung von Flügen von Tegel nach
       Schönefeld: Man sollte „die Anwohnerbedürfnisse besser berücksichtigen“,
       sagt er. Auch der Grünen-Verkehrspolitiker Harald Moritz meint: „Ein
       schöner Vorschlag.“ Er hatte ihn auch schon im Oktober im Verkehrsausschuss
       zum Thema gemacht – und war dort abgeblitzt.
       
       Das Problem: Es gibt „keine administrativen Möglichkeiten, den
       Fluggesellschaften einzelne Flughäfen zuzuweisen“, so Christian Gaebler
       (SPD), Staatssekretär in der Verkehrsverwaltung. Wenn ein Flughafen noch
       Kapazität hat und eine Fluggesellschaft dorthin fliegen will, dann darf sie
       nicht abgewiesen werden. So regelt es eine EU-Verordnung, die den
       Wettbewerb zwischen den Fluggesellschaften sicherstellen soll. Vor deren
       Inkrafttreten war es möglich, dass der Inhaber eines Flughafens neuen
       Fluggesellschaften den Anflug verbot, um die einheimischen
       Fluggesellschaften vor Konkurrenz zu schützen.
       
       Und so operiert der innerstädtische Flughafen Tegel weiter mit hoher
       Auslastung, während es in Schönefeld vergleichsweise ruhig ist. Und das hat
       erhebliche Auswirkungen auf die Gesundheit der betroffenen Anwohner. Der
       Epidemiologe Eberhard Greiser hatte im Jahr 2010 im Auftrag des
       Umweltbundesamtes die Daten von gut 800.000 gesetzlich Krankenversicherten
       rund um den Flughafen Köln/Bonn auswerten können. Er hat dabei untersucht,
       wie laut der Fluglärm bei den einzelnen Versicherten ist und wie häufig
       ihnen Medikamente gegen Bluthochdruck sowie Arzneimittel zur Behandlung von
       Herz- und Kreislauf-Erkrankungen oder Beruhigungs- und Schlafmittel
       verordnet wurden. Das Ergebnis ist eindeutig: „Bei allen diesen Mitteln
       steigen Häufigkeit und Menge der Verordnungen mit der Intensität des
       Fluglärms, dem die Menschen ausgesetzt sind“, so Greiser. Ein Beispiel: Das
       Risiko von Frauen, an Krebs zu erkranken, stieg bei 55 Dezibel Fluglärm am
       Tag um ein Viertel.
       
       Dennoch: Der Lufthansa-Konzern konnte im Oktober sogar noch weitere Flüge
       von Schönefeld nach Tegel verlegen – und zwar alle Verbindungen der
       Billigflug-Tochtergesellschaft Germanwings. Einer der Gründe: Die Kunden
       würden so „von der direkteren Anbindung Tegels an die Innenstadt und
       kürzeren Wegen beispielsweise zu Geschäftsterminen in der Innenstadt“
       profitieren, teilte das Unternehmen mit.
       
       21 Jan 2013
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Sebastian Heiser
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