# taz.de -- Versammlungsgesetz: Mini-Eklat am Mittwochabend
       
       > Der Rechtsausschuss stimmt einem Gesetz zu, das polizeiliches Filmen auf
       > Demos grundsätzlich erlauben soll. Die Opposition verlässt aus Protest
       > den Saal.
       
 (IMG) Bild: Nur böse gucken reicht offenbar nicht: Polizisten bei der Revolutionären Mai-Demo, hier Kollegen aus NRW.
       
       Es passiert doch noch etwas in dieser sonst so zähen Ausschusssitzung am
       Mittwochabend: Die Grünen, die Linken und Piraten verlassen den
       Rechtsausschuss vorzeitig - um dagegen zu protestieren, dass die Koalition
       eine wichtige Gesetzesänderung eben noch schnell abhaken will. Es geht um
       so genannte Übersichtsaufnahmen bei Versammlungen, also um die Frage, ob
       die Polizei bei Demonstrationen auch ohne konkreten Anlass filmen darf.
       
       „Es ist eine Unverschämtheit, dass um zehn vor sechs über eine so wichtige
       Gesetzesänderung beraten werden soll“, sagt Klaus Lederer von der
       Linkspartei, bevor er der den Saal verlässt. Er und Benedikt Lux (Grüne)
       hatten eine Sondersitzung für den Rechtsausschuss gefordert, in der das
       Gesetz in Ruhe beraten werden soll. Sie werfen den Ausschussmitgliedern von
       CDU und SPD vor, die Sitzung in die Länge gezogen zu haben, um das
       umstrittene Gesetz am Ende schnell abhaken zu können.
       
       Im halb leeren Saal machen CDU und SPD weiter im Programm. „Wir wollen ja
       eine ordnungsgemäße Beratung der Grundlage“, sagt Sven Kohlmeier von der
       SPD. Es gehe um eine "Übersichtsaufnahme von einem höheren Standort, so
       dass einzelne Gesichter nicht zu erkennen sind.“
       
       Aktuell darf die Polizei auf Demos nur filmen, wenn von den Teilnehmern
       mutmaßlich eine erhebliche Gefahr für die öffentliche Sicherheit oder
       Ordnung ausgeht. So entschied es das Verwaltungsgericht im Jahr 2010. Nun
       soll das Filmen grundsätzlich möglich sein. Laut dem von Innensenator Frank
       Henkel (CDU) vorgelegten Gesetzentwurf geht es darum, Einsätze mit
       Übersichtsaufnahmen besser koordinieren zu können, nicht um
       individualisierbare Aufnahmen einzelner Demo-Teilnehmer. Das Gesetz
       verbietet denn auch, die Aufnahmen zu speichern.
       
       Kohlmeier empfiehlt zu prüfen, ob die Aufnahmen aus Transparenzgründen
       kenntlich gemacht werden können. Er denkt an deutlich sichtbare Westen, die
       der Kameramann tragen könnte. Schließlich wird abgestimmt, das Ergebnis ist
       einstimmig, mangels Opposition im Saal.
       
       „Wenn es um Überwachung geht, ist die Koalition ganz schnell“, sagt
       Benedikt Lux am Rande der Veranstaltung der taz. Es könne aber nicht
       ausgeschlossen werden, dass mit den Aufnahmen doch einzelne Teilnehmer
       erkennbar sind. Außerdem schließe der Entwurf nicht aus, dass Drohnen zum
       Filmen eingesetzt werden. Der Gesetzentwurf muss jetzt im Innenausschuss
       beraten werden.
       
       24 Jan 2013
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Martin Rank
       
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