# taz.de -- Urteil im Samenspenderprozess: Anonymität wird aufgehoben
       
       > Ein Kind hat das Recht darauf, den Namen seines Vaters zu kennen. Auch
       > wenn er nur ein anonymer Samenspender war. Das entschied das
       > Oberlandesgericht Hamm.
       
 (IMG) Bild: Ob im Essener Novum Zentrum für Reproduktionstechnik jetzt noch anonyme Samenspender klingeln?
       
       HAMM dpa | Eine Samenbank muss einem anonym gezeugten Kind den Namen des
       leiblichen Vaters nennen. Das hat das Oberlandesgericht Hamm am Mittwoch in
       einem wegweisenden Urteil entschieden.
       
       Geklagt hatte eine 21 Jahre alte Frau, deren Mutter sich auf diese Weise
       befruchten lassen hatte. Die Richter im westfälischen Hamm werteten das im
       Grundgesetz festgelegte Recht auf freie Entfaltung der Persönlichkeit höher
       als das Recht eines Spenders auf Anonymität (Az: I-14 U 7/12). Das Urteil
       ist rechtskräftig. Eine Revision ist laut OLG nicht zugelassen.
       
       Der beklagte Fortpflanzungsmediziner Thomas Katzorke beruft sich weiter
       darauf, dass die Daten zu dem Fall nicht mehr vorlägen. Die Unterlagen
       hätten damals nur zehn Jahr aufbewahrt werden müssen, sagte Katzorke der
       Nachrichtenagentur dpa in einer ersten Reaktion auf die
       Gerichtsentscheidung. Katzorke, der bei der Verkündung der Entscheidung
       nicht anwesend war, bezeichnete das Urteil als „rein theoretisch“.
       
       Die Richter des Oberverwaltungsgerichts nahmen dem Mediziner die
       Argumentation nicht ab. Bei einer Befragung hatte er sich in Widersprüche
       verstrickt und zugegeben, dass nicht alle Daten vernichtet wurden.
       
       Die Klägerin Sarah P. wollte sich nicht selbst zu ihrem juristischen Erfolg
       äußern. Der Anwalt der jungen Frau kündigte aber eine Stellungnahme an.
       Seit rund vier Jahren weiß die 21-Jährige, dass ihr Vater nicht ihr
       Erzeuger ist. Sie kämpft gemeinsam mit dem Verein Spenderkinder auf
       juristischem Weg für das Recht, den biologischen Vater kennenzulernen.
       
       Bereits 1989 hatte das Bundesverfassungsgericht entschieden, dass es zu den
       Persönlichkeitsrechten eines Menschen gehört, seine genetische Herkunft zu
       kennen. Erst das Jahr 2007 brachte mit dem Gewebegesetz eine Neuerung:
       Unterlagen zur Samenspende, die als Gewebeübertragung gilt, müssen jetzt 30
       Jahre aufbewahrt werden.
       
       Zur Zahl der Betroffenen in Deutschland gibt es nur Schätzungen. Das
       Essener Novum-Zentrum für Reproduktionsmedizin, das der jetzt beklagte
       Mediziner Katzorke leitet, geht von rund 100 000 Kindern anonymer
       Samenspender aus.
       
       6 Feb 2013
       
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