# taz.de -- Regierung beschließt Bankenregulierung: Trennbanksystem light
       
       > Die Regierung beschließt einen Gesetzentwurf zur Regulierung der Banken.
       > Risikobereiten Managern droht nun Haft.
       
 (IMG) Bild: Werden bald fast getrennt. Banken in Frankfurt
       
       BERLIN taz | Wie viel Geld die große Bankenkrise des Jahres 2008 unter dem
       Strich kosten wird, ist noch nicht klar – Dutzende Milliarden Euro dürften
       es für den deutschen Steuerzahler aber werden. Dass der Staat nicht noch
       einmal so sehr in die Bredouille gerät, will die Bundesregierung durch
       zahlreiche Gesetze erreichen.
       
       Das neueste hat das Bundeskabinett am Mittwoch verabschiedet: Danach sollen
       große Banken risikoarme von risikoreichen Geschäften trennen. Als risikoarm
       wird dabei das sogenannte Einlagengeschäft eingestuft, das sich um Konten
       und Kredite für Privathaushalte oder Unternehmen dreht. Davon abtrennen
       sollen die Institute den Handel mit spekulativen Wertpapieren auf eigene
       Rechnung.
       
       Eine vollständige Trennung verlangt der Gesetzentwurf von
       Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble (CDU) allerdings nicht:
       Wertpapierhandel im Auftrag von Kunden darf weiter in der angeblich
       risikoarmen Einlagenbank stattfinden.
       
       ## Der Opposition geht der Entschluss nicht weit genug
       
       Unter anderem deswegen kritisiert SPD-Kanzlerkandidat Peer Steinbrück den
       Entwurf. Er verlangt die strikte Trennung von Einlagengeschäft und
       Eigenhandel. Außerdem schlägt er vor, dass die Banken ihre
       Wertpapiergeschäfte nicht mehr über die Zentralbank refinanzieren dürften.
       Das wäre ein Einschnitt, der den Eigenhandel erheblich verteuern und
       unattraktiv machen würde.
       
       Nach dem Entwurf der Bundesregierung sollen Bankmanager zudem künftig mit
       bis zu fünf Jahren Gefängnis bestraft werden, wenn sie das Risikomanagement
       vernachlässigen und ihr Institut deshalb im Bestand gefährdet ist. Fraglich
       ist, ob das Gesetz vor der Bundestagswahl beschlossen wird. Der Bundesrat
       kann die Verabschiedung durch Einspruch hinauszögern.
       
       6 Feb 2013
       
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 (DIR) Hannes Koch
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