# taz.de -- Kommentar Internet und Knast: Smartphones für alle Inhaftierten!
       
       > Wer die Risiken des Internets durchdekliniert, entzaubert die
       > tatsächliche Brisanz. Alle Inhaftierten sollten freien Zugang zum
       > Internet bekommen.
       
       Alle Inhaftierten in Deutschland sollten freien Zugang zum Internet
       bekommen. Politiker, die das fordern, dürfen nicht auf politisches Kapital
       hoffen. WLAN für alle Inhaftierten! Das dürfte die Mehrheit in diesem Land
       als Wahnsinn empfinden. Als Bestätigung der These vom Luxusvollzug.
       
       Tatsächlich sollte es heißen: Internet, na logisch! Selbstverständlich
       sollten Männer und Frauen auch im Gefängnis freien Zugang zu Informationen
       haben. Warum auch nicht? Würde Bullerbü sonst im Chaos versinken? Könnten
       wir Kinder, Gebrechliche und Alte nicht mehr ohne Geleitschutz auf die
       Straße lassen? Sind digitale Verabredungen zu Straftaten zu befürchten?
       Steigt die Internetkriminalität?
       
       Bei den meisten Inhaftierten besteht das Problem nicht darin, dass sie bei
       der nächsten Gelegenheit den Quellcode der Deutschen Bank hacken. Zum
       Bildungsadel im Knast zählt schon einer mit abgeschlossener Lehre. Aber es
       geht auch gar nicht um das Internet.
       
       Hat das Münztelefon im Knast die Gesellschaft an den Abgrund geführt? Der
       Fernseher? Stellen Pornoheftchen eine Gefahr für die Allgemeinheit dar?
       Muss Mohnkuchen wie in manchen Anstalten ernsthaft als mögliches
       Rauschmittel verboten werden? Mitunter gilt selbst der juristische
       Kommentar zum Strafvollzugsgesetz als nicht zumutbare Gefahr: Der Schmöker
       ist so dick, dass ein Waffe darin verborgen sein könnte.
       
       Wer die Risiken des Internets durchdekliniert, entzaubert die tatsächliche
       Brisanz. Die Frage aber, ob ein Internetzugang tragbar wäre, vermischt sich
       mit dem Impuls: Den Insassen im Knast besser nur nicht zu viel geben! Bei
       Debatten zum Strafvollzug bildet Unwissen meistens die Grundlage. Kaum
       einer kennt die Rechtslage.
       
       So heißt es im Strafvollzugsgesetz: „Das Leben im Vollzug soll den
       allgemeinen Lebensverhältnissen soweit als möglich angeglichen werden.“
       Geradezu irrsinnig mag folgender Paragraf erscheinen: „Schädlichen Folgen
       des Freiheitsentzugs ist entgegenzuwirken.“ Die Richter des
       Bundesverfassungsgerichts glauben gar: „Der Vollzug von Freiheitsstrafen
       ist […] von Verfassungs wegen dem Ziel der Resozialisierung verpflichtet.“
       
       Wer sich draußen umschaut, sieht Menschen, die mit anderen kommunizieren,
       per Handy und per Internet. Alle, die mehr Härte gegen Täter fordern,
       müssten gesetzestreu rufen: Smartphones für alle Inhaftierten!
       
       19 Feb 2013
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Kai Schlieter
 (DIR) Kai Schlieter
       
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