# taz.de -- Hinrichtung von geistig Behindertem: Bedingter Aufschub
       
       > Warren Hill sollte in der Nacht im US-Bundesstaat Georgia hingerichtet
       > werden. Zur Prüfung seiner geistigen Behinderung wurde nun ein Aufschub
       > erreicht.
       
 (IMG) Bild: Immer wieder protestieren Bürgerrechtler in Jackson gegen die Todesstrafe – hier 2008 gegen die Hinrichtung W.E. Lynds
       
       WASHINGTON afp | In letzter Minute hat ein Gericht im US-Bundesstaat
       Georgia die Hinrichtung eines geistig zurückgebliebenen Häftlings gestoppt.
       Der Aufschub solle es der Verteidigung des Todeskandidaten Warren Hill
       ermöglichen darzulegen, inwiefern dessen geistiger Zustand gegen eine
       Exekution spreche, teilte das Berufungsgericht am Dienstag (Ortszeit) mit.
       Gegen die Hinrichtung des 52-Jährigen kämpfen seit Monaten auch
       Bürgerrechtler.
       
       Der Oberste Gerichtshof von Georgia hatte am Nachmittag einen Antrag auf
       Aufschub der Strafvollstreckung abgelehnt. Hills Anwaltteam wandte sich
       daher an das Berufungsgericht. Dieses gewährte einen „bedingten Aufschub“
       und forderte die am Verfahren Beteiligten auf, ihre Auffassung hinsichtlich
       einer Hinrichtung erneut darzulegen. „Wir sind extrem erleichtert“, sagte
       Hills Anwalt Brian Kammer zu der Gerichtsentscheidung, die nur wenige
       Minuten vor der in Jackson geplanten Hinrichtung mitgeteilt wurde.
       
       Es ist eine weitere Etappe in dem langwierigen Kampf von Hills Verteidigern
       gegen seine Hinrichtung. Bereits im Juli 2012 war eine bereits angesetzte
       Exekution in letzter Minute verhindert worden. Ausschlaggebend für die
       Entscheidung war damals, dass Hill als erster Todeskandidat in Georgia
       allein mit dem tödlichen Gift Pentobarbital anstatt wie bisher mit einer
       Mischung aus drei Giften getötet werden sollte. Vor dem Obersten
       Gerichtshof der USA scheiterten Hills Anwälte mit ihrem Einspruch gegen die
       Hinrichtung.
       
       ## Meinung geändert
       
       Der 52-Jährige Afroamerikaner Hill sitzt seit 21 Jahren im Todestrakt. Er
       war 1991 wegen der Ermordung eines Mithäftlings zum Tode verurteilt worden.
       Ursprünglich war er wegen der Tötung seiner Freundin ins Gefängnis
       gekommen. Ein Gnadengesuch wurde bereits abgelehnt.
       
       Sein Anwalt argumentiert, dass der unterdurchschnittlich intelligente Hill
       geistig zurückgeblieben sei und daher nicht hingerichtet werden dürfe. Alle
       Experten, die Hill bescheinigt hatten, geistig gesund zu sein, hätten ihre
       Meinung mittlerweile geändert, legte Kammer in seinem Antrag an das
       Berufungsgericht vom Dienstag dar, der der Nachrichtenagentur AFP vorlag.
       Die drei Ärzte stimmten nun mit anderen Fachleuten darin überein, dass Hill
       geistig zurückgeblieben sei.
       
       Der Oberste Gerichtshof der USA hatte 2002 entschieden, dass geistig
       Behinderte nicht hingerichtet werden dürfen. Er überließ es aber den
       einzelnen Bundesstaaten, geistige Behinderung zu definieren. In Georgia
       sind diese Fälle besonders strikt geregelt. An der geistigen Behinderung
       eines Todeskandidaten dürfen demnach keinerlei „vernünftige Zweifel“
       bestehen.
       
       Gegen Hills Hinrichtung sprachen sich bereits mehrere Organisationen und
       Persönlichkeiten aus, darunter der zuständige Sonderberichterstatter der
       UNO, Christofer Heyns. Der ehemalige US-Präsident Jimmy Carter hatte sich
       wiederholt für eine Begnadigung ausgesprochen.
       
       Zuletzt war in Georgia im September 2011 der Afroamerikaner Troy Davis
       ungeachtet weltweiter Gnadenappelle hingerichtet worden. Auch diese
       Todesstrafe war höchst umstritten, weil wegen eines Mangels an eindeutigen
       Beweisen erhebliche Zweifel an seiner Schuld bestanden. Den Mord an einem
       Polizisten, für den er zum Tode verurteilt worden war, hatte Davis bis
       zuletzt bestritten.
       
       20 Feb 2013
       
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