# taz.de -- Kritik an online-Händler reißt nicht ab: Kartellamt verdächtigt Amazon
       
       > Schlechte Nachrichten für den Onlinehändler: Der US-Konzern steht wegen
       > möglicher Verletzung des Kartellverbots unter Beobachtung.
       
 (IMG) Bild: Billiger geht's nicht. Amazon findet das gut, das Kartellamt eher weniger.
       
       DÜSSELDORF rtr/dpa | Das Bundeskartellamt nimmt den Onlinehändler Amazon
       unter die Lupe. Die Wettbewerbshüter verdächtigen den US-Konzern, den
       Wettbewerb zwischen verschiedenen Handelsforen im Internet zu beschränken.
       Dabei geht es um den Amazon Marketplace, über den Händler ihre Waren
       anbieten können, wie die Bonner Behörde am Mittwoch mitteilte.
       
       Im Zentrum der Untersuchung steht eine „Preisparitätsklausel“. Diese
       untersagt Händlern, Produkte, die sie auf Amazon Marketplace anbieten, an
       anderer Stelle im Internet günstiger zu verkaufen. Das Verbot bezieht sich
       sowohl auf andere Internetmarktplätze wie etwa eBay als auch auf die
       eigenen Onlineshops der Händler. Die Klausel „kann gegen das allgemeine
       Kartellverbot verstoßen“, erklärte Kartellamtschef Andreas Mundt.
       
       Dies sei vor allem dann der Fall, wenn durch die Beschränkung der
       Preissetzungsfreiheit der Wettbewerb zwischen den verschiedenen
       Internetmarktplätzen beschränkt wird. Das Kartellamt will nun rund 2.400
       Händler befragen, die Waren bei Amazon anbieten. Sollte sich der Verdacht
       bestätigen, kann die Behörde Amazon zwingen, künftig auf die
       Preisparitätsklausel zu verzichten. Von Amazon war zunächst keine
       Stellungnahme dazu zu erhalten.
       
       In der vergangenen Woche war der Konzern wegen des Umgangs mit
       Leiharbeitern in die [1][Kritik] geraten. Inzwischen kündigte der
       Internetversandhändler dem umstrittenen Sicherheitsdienst H.E.S.S., der
       nach einem Medienbericht Leiharbeiter bespitzelt hatte und zudem im
       Verdacht steht, Kontakte in die Neonaziszene zu haben. Auch einen zweiten
       Dienstleister feuerte Amazon.
       
       Unterdessen haben zwei kleine Buchverlage die Geschäftsbeziehung mit Amazon
       gekündigt. Der Kunst- und Literaturverlag [2][Ch. Schroer] in Lindlar bei
       Köln und der Mainzer [3][VAT Verlag] beendeten ihre Kooperationsverträge
       mit dem Internetversandhändler. Grund seien „katastrophal schlechte
       Konditionen“, die Amazon Kleinverlegern gewähre, schrieb der Verleger
       Thiele in einem [4][Kündigungsbrief].
       
       20 Feb 2013
       
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 (DIR) [1] http://www.ardmediathek.de/das-erste/reportage-dokumentation/ausgeliefert-leiharbeiter-bei-amazon?documentId=13402260
 (DIR) [2] http://www.chsbooks.de/
 (DIR) [3] http://www.vat-mainz.de/
 (DIR) [4] http://www.vat-mainz.de/kuendigung-amazon.php
       
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