# taz.de -- Leistungsschutzrecht vor Verabschiedung: Schnell noch entschärft
       
       > Kurz vor der Verabschiedung des „Lex Google“ hat sich die Regierung auf
       > eine abgeschwächte Version geeinigt. Der Streit ist damit aber nicht vom
       > Tisch.
       
 (IMG) Bild: Ach, uns ist da noch was eingefallen!
       
       BERLIN dpa | Die schwarz-gelbe Koalition will das geplante
       Leistungsschutzrecht für Presseverlage im Internet abschwächen. „Einzelne
       Wörter oder kleinste Textausschnitte“ sollten nicht von dem Gesetz
       betroffen sein, sagte der FDP-Netzpolitiker Manuel Höferlin am Dienstag.
       Auf einen entsprechenden Änderungsvorschlag hätten sich Rechtspolitiker von
       FDP und Union verständigt.
       
       Damit würden die kurzen Textanrisse, die Suchmaschinen in ihren
       Ergebnislisten anzeigen, nicht mehr unter das Gesetz fallen. Eine konkrete
       Textlänge, die künftig lizenzfrei von Suchmaschinen und News-Aggregatoren
       zitiert werden darf, wird in der neuen Regelung allerdings nicht genannt.
       
       „Mir war wichtig, dass man eine Lösung findet, die die Darstellung des
       Suchergebnisses ermöglicht, ohne dass der Besuch der Originalseite unnötig
       wird“, sagte Höferlin. Der Regierungsentwurf soll an diesem Mittwoch vom
       Rechtsausschuss des Bundestages beschlossen und am Freitag dann im
       Parlament verabschiedet werden.
       
       Der Grünen-Abgeordnete Konstantin von Notz kritisierte das Vorgehen der
       Regierungskoalition: „Das ist eine wesentliche Änderung des Gesetzes zum
       Leistungsschutzrecht und dazu muss es eine neue Anhörung geben“,
       [1][schrieb von Notz] im Kurzmitteilungsdienst Twitter.
       
       ## Orientierung an Bildersuche
       
       Höferlin betonte, das Leistungsschutzrecht solle sich an den Regeln zur
       Bildersuche im Internet orientieren. Der Bundesgerichtshof hatte Ende 2011
       entschieden, dass die Suchmaschine Google Vorschaubilder („Thumbnails“) in
       ihren Suchergebnissen anzeigen darf.
       
       Bei Texten sollten die Auszüge („Snippets“) durchaus mehr als die
       Überschrift und den Link zur Textquelle enthalt dürfen, sagte Höferlin.
       Damit könnten die Anwender sich bei der Internetsuche besser orientieren.
       Das Leistungsschutzrecht ziele in dieser Fassung vor allem auf Dienste, die
       komplette Zeitungsinhalte im Internet sammeln.
       
       Das Leistungsschutzrecht in seiner ursprünglichen Form war von
       Internetfirmen wie Google und Branchenverbänden entschieden abgelehnt
       worden. Auch etliche Rechtsexperten äußerten verfassungsrechtliche Bedenken
       und bezweifelten die praktische Umsetzbarkeit.
       
       Die Verleger setzen sich dagegen für ein Leistungsschutzrecht ein, weil
       Internet-Konzerne und News-Aggregatoren mit ihren Inhalten Geld verdienten,
       ohne sie angemessen an den damit verbundenen Erlösen zu beteiligen.
       
       Die Verlegerverbände VDZ und BDZV reagierten vorsichtig auf die Nachricht
       vom neuen Gesetzentwurf: „Wir gehen davon aus, dass das
       Leistungsschutzrecht erstmals eine Rechtsposition der Presseverleger
       schafft, die ganz wesentlich zu dem notwendigen Schutz der gemeinsamen
       Leistungen von Verlegern und Journalisten im digitalen Zeitalter beitragen
       wird.“ Google wollte sich zunächst nicht zu dem veränderten Gesetzentwurf
       äußern.
       
       27 Feb 2013
       
       ## LINKS
       
 (DIR) [1] http://twitter.com/KonstantinNotz
       
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       Springer nicht so genau.