# taz.de -- Bahn muss Bahnhöfe nachrüsten: Hallo? Verspätungen? Ansagen, bitte!
       
       > Egal wie klein der Bahnhof ist, Wartende müssen über Ausfälle und
       > Verspätungen „aktiv“ informiert werden, urteilt ein Gericht in Köln. Die
       > Bahn muss jetzt nachrüsten.
       
 (IMG) Bild: Solche elektronischen Anzeigen gibt es nicht an jedem Bahnsteig.
       
       ESSEN/KÖLN dpa | Die Bahn muss 1.900 ihrer bundesweit 5.500 Bahnhöfe und
       Haltepunkte mit elektronischen Hinweistafeln oder Lautsprecheranlagen
       nachrüsten. Dies geht aus einem Urteil des Kölner Verwaltungsgerichts
       hervor, das das Eisenbahnbundesamt als staatliche Aufsichtsbehörde gegen
       die Bahn AG erstritten hat.
       
       Ein Sprecher der Deutsche Bahn AG bestätigte einen entsprechenden Bericht
       der Zeitungen der WAZ-Mediengruppe. Das Gericht und das Amt waren zunächst
       nicht zu erreichen.
       
       Laut Urteil (Az.: 18 K 4907/11) ist die Bahn verpflichtet, auf allen
       Bahnhöfen und selbst auf Kleinststationen wartende Fahrgäste über
       Zugausfälle und Verspätungen „aktiv“ zu informieren. Es reiche nicht aus,
       wenn Plakate auf Nummern von Info-Telefonen hinweisen würden.
       
       Nach Angaben eines Sprechers will das Staatsunternehmen der
       Gerichtsentscheidung im Wesentlichen folgen. Nicht akzeptieren will die
       Bahn allerdings die Forderung, auch Haltepunkte mit weniger als 100 Ein-
       und Aussteigern am Tag nachzurüsten. Dagegen will sie juristisch in die
       nächste Instanz gehen.
       
       ## Bahn will Urteil prüfen
       
       Die Deutsche Bahn strebe eine zweitinstanzliche Klärung darüber an, ob eine
       Ausstattung mit den sogenannten Schriftanzeigern mit integriertem
       Lautsprecher wirtschaftlich angemessen sei, sagte der Sprecher der dpa.
       Dies betreffe aber nur einen „Bruchteil“ der 1.900 Stationen und
       Haltepunkte. Solche sehr kleinen Stationen gebe es etwa in
       Nordrhein-Westfalen nicht. Dort plane die Bahn entsprechend die Ausstattung
       aller rund 650 Bahnhöfe und Haltepunkte mit solchen Geräten.
       
       Wie die WAZ-Zeitungen weiter berichteten, war die fehlende Ausstattung der
       Bahnhöfe und Haltepunkte mit Informationssystemen dem Eisenbahnbundesamt
       bei der Überprüfung von zwei Stationen in Schleswig-Holstein aufgefallen.
       
       Bundesweite Prüfungen ergaben dann, dass dies tatsächlich auf einem Drittel
       aller Bahnhöfe der Fall ist. Zunächst hatte sich die Bahn geweigert, einer
       entsprechenden Weisung des Bundesamtes nachzukommen, das dann geklagt hat.
       
       5 Mar 2013
       
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